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Verkehrsunfall: Verhalten am Unfallort
Kaum jemand weiß, wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält. Oft werden Fehler gemacht, die im juristischen Nachspiel von Bedeutung sind. Die folgenden Hinweise sollen Sie in die Lage versetzen, im Falle des Falles richtig zu handeln.
Tipp: Drucken Sie diese Liste aus. Legen Sie den Ausdruck in das Handschuhfach Ihres Pkw. Im Falle eines Verkehrsunfalls steht Ihnen so eine Checkliste zur Verfügung, die Sie am Unfallort Punkt für Punkt abarbeiten können.
- Unfallstelle absichern!
Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck in einem Abstand von 50 bis 150 Schrittlängen gut sichtbar am Fahrbahnrand auf. Beachten Sie dabei unbedingt Ihre eigene Sicherheit und achten Sie auf den fließenden Verkehr: Bitten Sie Unfallzeugen zu warten.
- Erste Hilfe leisten!
Jetzt sind etwaige Verletzte zu versorgen. Rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst oder lassen Sie ihn rufen (Tel.: 112).
- Eigene Beweissicherung!
Sichern Sie nun die Beweise. Notieren Sie Zeugen-Anschriften und fotografieren Sie die Unfallstelle (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit eventuellen Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen).
Tipp: Achten Sie darauf, dass auf Ihren Fotos nachträglich vermessbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume, Fahrbahnausbesserungsstellen usw. zu sehen sind. Dies erleichtert dem Sachverständigen später die Rekonstruktion des Unfallhergangs.
Bei Bagatellschäden Fahrzeugpositionen mit Kreide (meist im Verbandskasten zu finden) markieren und möglichst bald Unfallstelle räumen.
- Unfallbericht erstellen!
Wenn möglich immer mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht ausfüllen. Angaben zum Unfall, zum Fahrzeug und zur Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben (Problem: mögliche Regreßansprüche der eigenen Haftpflichtversicherung).
- Polizei rufen?
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, keiner Einigung, wenn Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt haben oder bei Gegnern mit ausländischem Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis (Tel.: 110 oder 112).
- Verhalten gegenüber der Polizei
Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang keine weiteren Angaben machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren. Die Polizei ist nicht verpflichtet "Bagatellunfälle" aufzunehmen. Immer Namen sowie Dienststelle der Polizeibeamten für mögliche Rückfragen notieren. Außerdem unbedingt eine Ausfertigung des polizeilichen Unfallaufnahmeformulars verlangen.
- Verhalten gegenüber "Unfallhelfern"!
Bei ungebetenen Unfallhelfern, die schon an der Unfallstelle Angebote zur Abwicklung des Schadens machen: äußerste Vorsicht! Abschleppfahrzeuge selbst oder über Polizei/ADAC-Notruf organisieren.
- Pkw entfernen
Nun können Sie Ihren Pkw von der Unfallstelle entfernen bzw. durch einen Abschleppdienst entfernen lassen. Erteilen Sie aber noch keinen Reparaturauftrag. Suchen Sie in jedem Fall zunächst einen Rechtsanwalt auf um das weitere Vorgehen (Einholung eines Sachverständigengutachtens, Anmietung eines Mietwagens, usw.) zu besprechen.