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Familienrecht

Das Familienrecht ist "ein weites Feld", um es mit den Worten von Theodor Fontane zu sagen (Effie Briest). Es umfasst gemäß § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz: FamFG):

Viele familienrechtliche Fälle streifen auch andere Rechtsgebiete. So ist z. B. im Unterhaltsrecht häufig auch steuerrechtliches Wissen gefragt und in Gewaltschutzsachen müssen strafrechtliche Aspekte bedacht werden. Ein Familienrechtler sollte deshalb - neben familienrechtlichem Sonderwissen - immer auch den Blick für das Ganze haben und die tangierten Rechtsgebiete beherrschen.

Die Anwaltskanzlei Finkeldei berät und vertritt Sie gerne in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

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Tel.-Nr. 0 20 41 / 16 285 16.