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Ladenschlusszeiten während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 

 April 21, 2005

von  RA Finkeldei

Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 “gesprächsbereit”. Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein Mitspracherecht haben. § 23 des Ladenschlussgesetzes schreibt ausdrücklich vor, dass die Landesbehörden Ausnahmen von den Ladenschlussbestimmungen bewilligen können. Davon, dass die Tarifvertragsparteien ein diesbezügliches Mitspracherecht haben, ist in der Vorschrift nichts zu lesen.

Obwohl Ver.di also kein “Mitbestimmungsrecht” hat, ist die Mitwirkung der Gewerkschaft unbedingte Voraussetzung dafür, dass die Geschäfte während der WM 2006 auch tatsächlich länger geöffnet bleiben können. Denn selbst wenn die Landesbehörden die Ladenschlusszeiten verlängern sollten – wovon auszugehen ist -, müssten zusätzlich noch die tarifvertraglichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber innerhalb der verlängerten Öffnungszeiten auch eingesetzt werden können. Die einschlägigen Tarifverträge enthalten nämlich regelmäßig Arbeitszeitbestimmungen, die es einem Arbeitgeber schwer, wenn nicht sogar unmöglich machen, auf verlängerte Ladenschlusszeiten zu reagieren.

Ich kann nur hoffen, dass alle Voraussetzungen für verlängerte Öffnungszeiten während der Fußball-WM rechtzeitig geschaffen werden. Die große Chance, die eine Fußball-Weltmeisterschaft in wirtschaftlicher Hinsicht bietet, sollte nicht dadurch verkürzt werden, dass unseren Gästen eine Service-Wüste präsentiert wird.

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