25. März 2009
Betriebsbedingt ist etwas anderes
Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:15
Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit seinem Mitarbeiter grundsätzlich ohne weiteres - ja sogar ohne einen Kündigungsgrund - fristgerecht kündigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zur Anwendung kommen.
Allerdings fallen die meisten der mittelständischen Unternehmen in den Anwandungsbereich des KSchG, weshalb die gesetzlich normierte Ausnahme praktisch die Regel darstellt.
Das KSchG stellt, soweit es anwendbar ist, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung unter die Voraussetzung, dass für die Kündigung ein personenbedingter, ein verhaltensbedingter oder ein betriebsbedingter Grund vorliegt. Fehlt ein solcher Kündigungsgrund, ist die Kündigung unwirksam, wenn innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben wird.
In einem aktuellen Fall beauftragte mich mein Mandant mit der Erhebung einer solchen Kündigungsschutzklage, weil er der Auffassung war, dass die von seinem Arbeitgeber angegebenen betriebsbedingten Gründe für seine Kündigung nur vorgeschoben waren und in Wahrheit gar nicht vorlagen.
Vor dem Arbeitsgericht trug der Arbeitgeber meines Mandanten vor, er habe einen Mitarbeiter entlassen müssen, weil die Umsatzzahlen zurückgegangen seien. Die Sozialauswahl habe dann ergeben, dass er sich von meinem Mandanten trennen musste. Womit der Arbeitgeber nicht rechnete: Da wir angesichts gestiegener Auftragszahlen bestritten, dass der Umsatz zurückgegangen sei, wurde er vom Gericht aufgefordert, den Umsatzrückgang darzulegen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Er selbst wird wissen, warum.
Ergebnis: Die betriebsbedingte Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Mein Mandant erhält das Gehalt für die vergangenen sieben Monate nachgezahlt (ohne hierfür gearbeitet zu haben).
22. März 2009
Round-Table-Gespräch
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:59
Aus dem Schriftsatz eines gegnerischen Rechtsanwalts:
Im April 2008 wurde in einem Round-Table-Gespräch vereinbart, dass der Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgehoben werden sollte.
Ich werde nie verstehen, welchen Sinn es hat, deutsche Vokabeln einfach nur gegen englische auszutauschen. Irgendeinen Gewinn für unsere Sprache kann ich darin nicht erkennen.
Außerdem hätte mir “Round-Table-Talk” besser gefallen.
16. März 2009
Entgeltmeldung nicht vergessen!
Gespeichert unter: Rechtliches, Sozialrecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 15:38
Wer künstlersozialabgabepflichtig ist, sollte nicht vergessen, dass bis spätestens 31. März 2009 die Entgeltmeldung für das Jahr 2008 an die Künstlersozialkasse bei der Unfallkasse des Bundes erfolgen muss. Bei Fristversäumnis droht eine Schätzung, die unangenehme Folgen haben kann.
11. März 2009
Das finde ich toll …
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:30
In der Sendung Stern TV wurde heute berichtet, dass in Dänemark seit 2001 Restaurants und Imbisse, aber auch Apotheken, Supermärkte oder Bäckereien mit sichtbaren Bewertungen am Eingang versehen werden, die die Einhaltung der Hygienevorschriften dokumentieren. Die Inhaber der Ladenlokale seien verpflichtet, diese Bewertungen auszuhängen, so dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, schon vor einem Kauf oder einer Bestellung zu erfahren, ob es in dem Lokal auch sauber ist.
Die Bewertung erfolge durch die Vergabe eines von vier verschiedenen Smileys: ein lachender, ein lächelnder, ein neutraler und ein trauriger Smiley geben dem Kunden Aufschluss über die Sauberkeit in dem Betrieb.
Das sollte es in Deutschland auch geben.
Bisher gibt es nur in Berlin etwas Vergleichbares: eine Negativliste, die im Internet veröffentlicht wird und alle Lokale aufführt, in denen es nicht sauber ist.
06. März 2009
Manche mögen’s langsam
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 15:41
Ich forderte die Gegenseite auf, Schadensersatz zu zahlen. Heute erreichte mich ein Telefax des gegnerischen Anwalts, das die Bitte enthielt, diverse Dokumente vorzulegen, damit die Haftung geprüft werden könne. Ich antwortete umgehend - ebenfalls per Telefax - und übersandte die verlangten Dokumente.
Keine zehn Minuten später meldete sich der Kollege telefonisch. - Um mir mitzuteilen, dass er mit einer so schnellen Antwort nicht gerechnet habe. Beim nächsten Mal solle ich mir doch ein wenig mehr Zeit mit der Antwort lassen. Sonst verlange sein Mandant von ihm womöglich noch eine ebenso zügige Bearbeitung.
Sachen gibt’s …
05. März 2009
Späte Einsicht …
Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:14
… ist besser als gar keine Einsicht. Das dachte ich am Ende eines Beratungsgespräches, das ich heute mit einem neuen Mandanten führte.
Dieser hatte seinem Arbeitgeber, einem Gastwirt, 850,00 Euro geliehen. Und weil er sein Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wiederbekam, hat er ganz einfach den Laptop seines Chefs mit nach Hause genommen. “Den bekommen Sie wieder, wenn ich mein Geld zurück bekommen habe”, sagte er ihm bim Verlassen der Gaststätte.
Als ich ihm erklärte, dass er seinen Anspruch auf Rückzahlung der 850,00 Euro mit rechtsstaatlichen Mitteln, wie z. B. einer Klage, durchsetzen müsse und er einen lupenreinen Diebstahl begangen habe, indem der den Laptop seines Chefs einfach mitnahm, echauffierte er sich: “Herr Rechtsanwalt, das sagt mir doch schon der gesunde Menschenverstand, dass das kein Diebstahl, sondern Notwehr war.”
Weit gefehlt. Die Notwehr ist in § 32 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und liegt nur dann vor, wenn man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff wehrt. Einem Angriff war mein Mandant im Moment der Mitnahme des Gerätes aber offensichtlich nicht ausgesetzt. Auch dies erklärte ich ihm.
“Na, dann will ich Ihnen ausnahmsweise mal glauben”, sagte er.
04. März 2009
ALG II: Abfindung wird als Einkommen angerechnet
Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Rechtliches, Sozialrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:38
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 3. März 2009 (Az. B 4 AS 47/08 R) entschieden, dass eine Abfindungszahlung, die ein Leistungsempfänger auf der Grundlage eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhält, als Einkommen zu betrachten und deshalb auf ALG-II-Leistungen anzurechnen ist.
Der Kläger hatte die Anrechnung seiner Abfindung durch die für ihn zuständige Arbeitsgemeinschaft angefochten und den Rechtsstreit bis vor das BSG getragen. Die Bundesrichter stellten klar, dass eine Abfindung als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei und kein sogenanntes Schonvermögen darstelle. Der Gesetzgeber habe die Abfindung - anders als noch bis Ende 2004 im Rahmen der Arbeitslosenhilfe - keinem besonderen Schutz unterstellt. Bei einer Abfindung handele es sich auch nicht etwa um eine zweckbestimmte Leistung, die anrechnungsfrei wäre. Denn dem Arbeitgeber, der die Abfindung zahle, sei es in der Regel völlig gleichgültig, zu welchem Zweck der Leistungsempfänger die Abfindung verwende.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/09 des BSG
Pauschalreise: Einbeziehung von AGB
Gespeichert unter: AGB-Recht, Rechtliches, Reiserecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:07
Mit Urteil vom 26. Februar 2009 (Az. Xa ZR 141/07) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es für die wirksame Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in den Reisevertrag nicht ausreiche, wenn dem Kunden im Reisebüro ein Reisekatalog zur Durchsicht vorgelegt wird (siehe Pressemitteilung Nr. 42/2009 des BGH).
§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlange für die wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag u. a., dass der Verwender dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Nach Ansicht des BGH ist bei der Beurteilung der Frage, was zumutbar ist, zu berücksichtigen, dass nach § 6 Abs. 3 BGB-InfoV dem Reisenden die AGB vor Vertragsschluss vollständig übermittelt werden sollen. Das Studieren der Reisebedingungen in einem im Reisebüro ausliegenden Katalog sei vor diesem Hintergrund unzumutbar.
Die AGB sollten also sicherheitshalber dem Reisenden stets vor Unterzeichnung der Buchung separat ausgehändigt werden.
03. März 2009
Althaus verurteilt
Gespeichert unter: Allgemein, Rechtliches, Schadensrecht, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:39
Hier hatte ich erläutert, dass sich Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus wegen des Skiunfalls, bei dem die 41-jährige Slowakin Beata C. ums Leben kam, der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Ich äußerte allerdings die Vermutung, dass er wegen seiner erheblichen eigenen Verletzungen möglicherweise nicht zu einer Geldstrafe verurteilt würde.
Mit meiner Vermutung lag ich offensichtlich daneben. Dieter Althaus ist heute in einer Blitzverhandlung vor dem Strafgericht in Irdning zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300,00 Euro verurteilt worden (180 Tagessätze zu je 185,00 Euro). Zusätzlich muss er 5.000,00 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der verstorbenen Beata C. zahlen.
Nach österreichischem Recht gilt Althaus damit als vorbestraft; vorausgesetzt das Urteil wird rechtskräftig.
Althaus wohnte der Verhandlung nicht bei. Er hatte zuvor in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt, sich an den Unfall nicht erinnern zu können, hierfür aber die volle Verantwortung übernehmen zu wollen.
Es bleibt abzuwarten, ob Althaus erneut für den Posten des Ministerpräsidenten kandidieren wird.