Logo Anwaltskanzlei Finkeldei
 
Valid XHTML 1.0 Transitional
CSS ist valide!



Home » Blawg

23. Februar 2009

Keine Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger

Gespeichert unter: Rechtliches, Sozialrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:33

Welt Online berichtet, dass Hartz-IV-Empfänger nicht in den Genuss der Abwrackprämie kämen. Die Prämie von 2.500,00 Euro werde zwar auch an Hart-IV-Empfänger ausbezahlt, wenn die üblichen Voraussetzungen vorlägen. Dieser Betrag werde jedoch als Einkommen betrachtet und deshalb mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet, sodass ein Leistungsempfänger im Ergebnis wirtschaftlich von der Prämie nicht profitiere.

Diese Erkenntnis ist richtig.

Nun könnte man zunächst auf den Gedanken kommen, Hartz-IV-Empfänger kämen ohnehin nicht in den Genuss der Abwrackprämie, weil eine der hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens sei, wofür einem Hartz-IV-Empfänger das nötige Kleingeld fehlen dürfte. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Hartz-IV-Empfänger das Vermögen für einen solchen neuen Pkw hat. So ist beispielsweise Schmerzensgeld, das ein Hart-IV-Empfänger erhalten hat, sozialrechtlich als sogenanntes Schonvermögen zu betrachten. Ein solches Schonvermögen kann er auch für den Erwerb eines Neu- oder Jahreswagens einsetzen.

Es ist also sehr wohl denkbar, dass ein Hartz-IV-Empfänger die Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie erfüllt.

Es bleibt abzuwarten, wann die erste Klage beim Sozialgericht eingeht, mit der die Anrechnung der Abwrackprämie auf Hartz-IV-Leistungen angefochten wird.

Kommentare (0)

18. Februar 2009

BGH zur Kfz-Restwertermittlung

Gespeichert unter: Rechtliches, Schadensrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:53

Mit seinem Urteil vom 13. Januar 2009 (Az. VI ZR 205/08), das nun veröffentlicht wurde, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar:

Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.

Der BGH erteilte damit erwartungsgemäß der klagenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine Abfuhr, die von einem Sachverständigen Schadensersatz verlangte. Dieser hatte für einen Geschädigten ein Gutachten über die Höhe des durch einen Verkehrsunfall eingetretenen Sachschadens erstellt. Hierbei hatte er den Wert des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand (sogenannter Restwert) auf 3.500,00 Euro inkl. MwSt. geschätzt. Daraufhin hatte der Geschädigte sein Fahrzeug zu diesem Preis verkauft.

Der Sachverständige hätte bei der Ermittlung des Restwertes, so die Versicherung, nicht nur die Angebote ortsansässiger Restwertaufkäufer, sondern auch die von überregionalen Bietern berücksichtigen müssen. Hätte er dies getan, hätte er einen Restwert von 9.000,00 Euro ermittelt.

Der BGH trat dem entgegen. Einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet müsse der Geschädigte nicht in Anspruch nehmen. Folglich brauche auch der Sachverständige solche Sondermärkte bei der Restwertermittlung nicht zu berücksichtigen.

Kommentare (0)

Mietnomadentum: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Gespeichert unter: Mietrecht, Rechtliches, Zwangsvollstreckung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:02

Im Rahmen einer sogenannten Kleinen Anfrage wollte die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, ob und inwieweit sie Handlungsbedarf sieht um Vermieter von Wohnraum verstärkt vor sogenannten Mietnomaden zu schützen.

Mit ihrer Antwort vom 31. Oktober 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10737) stellte die Bundesregierung klar, dass sie derzeit keine Veranlassung sehe, miet- oder zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften zu ändern oder zu ergänzen.

Als Mietnomaden bezeichne man Personen, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen in der Absicht, keine oder nur zeitweise Miete zu zahlen. Die von der FDP-Fraktion angesprochenen Probleme beträfen aber in erster Linie eine andere, von dem Phänomen des Mietnomadentums zu unterscheidende - für den Vermieter viel gravierendere - Problematik: Erwirke der Vermieter einen Räumungstitel gegen seinen Mieter, könne die Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung trotzdem scheitern, wenn die Räumlichkeiten (auch) von einer in dem Räumungstitel nicht genannten Person bewohnt würden. Der Vermieter müsse einen Räumungstitel nämlich grundsätzlich gegen alle Personen erwirken, die auch nur Mitbesitz an den Räumlichkeiten haben.

Hieran sei trotz alledem festzuhalten. Das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren sei so konzipiert, dass ein Gerichtsvollzieher durch einen entsprechenden Vollstreckungstitel (hier: den Räumungstitel) klar und unmissverständlich angewiesen werden müsse, wer wann was an wen zu leisten hat. Das zwangsweise Außer-Besitz-Setzen einer Person erfordere daher zwingend, dass genau diese Person auch im Räumungstitel genannt ist.

Kommentare (0)

17. Februar 2009

Wie man richtig mahnt

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Rechtliches, Schadensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 18:59

Wer einen Anspruch gegen einen anderen hat und sich zu seiner Durchsetzung der Dienste eines Rechtsanwalts bedient, kann vom Gegner nicht automatisch die hierdurch entstehenden Anwaltskosten ersetzt verlangen. Eine Kostenerstattung kann man nur dann verlangen, wenn der Gegner zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Ein solcher Schadensersatzanspruch setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Gegner mit der Erbringung der Leistung in Verzug befindet. Und Schuldnerverzug wiederum setzt voraus, dass der Gläubiger seinen Schuldner zur Leistung aufgefordert hat (Mahnung), wenn nicht ein festes Datum für die Leistung vereinbart worden war.

Die Mahnung hat also große Bedeutung für die Frage, wer am Ende die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat. Sie sollte deshalb mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Beachtung folgender Aspekte ausgesprochen werden:

1) Die Erklärung
Die Mahnung ist eine geschäftsähnliche Handlung, mit der der Gegner zur Leistungserbringung aufgefordert wird. Die Erklärung muss die Leistung, die vom anderen verlangt wird, und die Aufforderung, diese Leistung nun zu erbringen, eindeutig erkennen lassen. Handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung, ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht zuviel gefordert wird. Eine Zuvielforderung kann die Mahnung im Ganzen unwirksam machen.
Dem Gegner muss zwar nicht generell eine Frist für die Leistungserbringung gesetzt werden. Dies ist nur in bestimmten Fällen erforderlich. Um aber auch diese Fälle abzudecken, sollte die Leistungsaufforderung mit einer Fristsetzung verbunden werden. Wichtig ist, dass ein bestimmtes Datum als Termin für den Fristablauf genannt wird und nicht etwa nur ein Zeitraum.
Es könnte formuliert werden:

Meine Rechnung vom 21. Januar 2009 über 1.000,00 Euro haben Sie noch nicht beglichen. Hiermit fordere ich Sie auf, den Betrag von 1.000,00 Euro unverzüglich, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2009, zu zahlen.

2) Nachweisbarkeit
Die Mahnung sollte im Zweifel beweisbar sein. Deshalb sollte sie stets schriftlich erfolgen und dem Gegner so zugestellt werden, dass dieser nicht später den Zugang der Mahnung bestreiten kann. Am besten lässt man das Mahnschreiben von einem unabhängigen Dritten in einen Briefumschlag stecken und anschließend in den Briefkasten des Gegners einwerfen. So ist sichergestellt, dass es einen Zeugen dafür gibt, dass das Schreiben mit seinem konkreten Inhalt bei dem Gegner angekommen ist.

Achtung: Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Schuldner zwar auch nach Ablauf eines Monats ab Erhalt einer Rechnung automatisch in Verzug. Sicherheitshalber sollte aber immer auch eine Mahnung erfolgen.

Kommentare (0)

10. Februar 2009

Vorinstallierte Software darf weiterverkauft werden

Gespeichert unter: Rechtliches, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 12:30

Software, die auf einem PC vorinstalliert ist und nicht gleichzeitig auf einem handlichen Datenträger (z. B. CD-ROM) zur Verfügung gestellt wird, ist praktisch nur veräußerbar, indem zunächst eine Sicherungskopie der Software auf einem handlichen Datenträger (z. B. CD-ROM) hergestellt wird. Um dies zu unterbinden sehen die erteilten Software-Lizenzen regelmäßig eine Koppelung der Software mit der konkreten Hardware vor. Eine Weitergabe der Software soll danach nur im Bündel mit dem PC zulässig sein.

Eine solche Einschränkung des Verbreitungsrechts ist mit dem geltenden Urheberrecht jedoch nicht vereinbar, wie kürzlich das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26. November 2008 (Az. 12 O 431/08) entschied. Denn das Verbreitungsrecht des Software-Herstellers, der die Software - wenn auch in vorinstallierter Form und nicht auf einem handelbaren Datenträger - willentlich in Verkehr bringe, erschöpfe sich hierdurch. Dies ergebe sich unmittelbar aus § 69c Ziff. 3 des Urhebergesetzes (UrhG). Diese Erschöpfungswirkung sei zwingend und könne nicht im Wege der Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Es sei folglich zulässig, eine Sicherungskopie der vorinstallierten Software zu erstellen und diese dann weiterzuveräußern, wenn gleichzeitig die vorinstallierte Software auf dem PC gelöscht werde.

Kommentare (0)

09. Februar 2009

Vollmachtsvorlage im Bußgeldverfahren

Gespeichert unter: OWi-Recht, Rechtliches, Strafrecht, Verfahrensrecht, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:26

In einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sollte der Verteidiger der Ermittlungsbehörde tunlichst seine schriftliche Vollmacht, die er vom Mandanten erhalten hat, nicht vorlegen. Die Vollmachtsvorlage löst nämlich diverse Rechtsfolgen aus, die sowohl für den Mandanten als auch für den Verteidiger nachteilig sein könnten. Hier hatte ich dies schon einmal kurz angeschnitten.

Heute erhielt ich von einem Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle der Stadt Essen einen Telefonanruf. Ich solle in der betreffenden OWi-Sache doch bitte meine Vollmacht vorlegen, anderenfalls würde die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht weiterbearbeiten. Nachdem ich kurz darauf hingewiesen hatte, dass ich zur Vollmachtsvorlage nicht verpflichtet sei und dies auch nicht beabsichtige, beendete mein Gesprächspartner das Telefonat mit den Worten: “Soll sich die Staatsanwaltschaft doch mit dem Problem rumärgern.”

Insgeheim hoffe ich sogar, dass die Staatsanwaltschaft noch ein wenig auf meiner fehlenden Bereitschaft zur Vollmachtsvorlage herumreitet. Mit etwas Glück verzögert sich die Angelegenheit hierdurch nämlich noch so weit, dass Verfolgungsverjährung eintritt und mein Mandant freigesprochen werden muss.

Wir haben es nicht eilig …

Kommentare (0)

08. Februar 2009

Althaus ein Totschläger?

Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:27

So provokant die Überschrift dieses Artikels auch klingen mag: Sollte das laut Spiegel online der österreichischen Staatsanwaltschaft nun vorliegende Sachverständigengutachten tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus mit etwa 40 km/h in entgegengesetzter Fahrtrichtung die Piste hinauffuhr, die die getötete Beata C. mit etwa 10 km/h hinunterfuhr, dürfte er mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Althaus soll bei seinem Fahrmanöver außerdem eine Sicherheitsabsperrung umfahren haben.

Nach den Regeln des internationalen Skiverbandes (FIS) gilt:

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Althaus selbst ist nach Angaben von Spiegel online noch nicht vernehmungsfähig.

Ich bezweifle allerdings, dass Althaus mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden wird. Schon aufgrund seiner eigenen schweren Verletzungen dürfte das Verfahren am Ende eingestellt werden oder mit einer Verwarnung enden.

Kommentare (1)

07. Februar 2009

17.528 von 600.000

Gespeichert unter: Rechtliches, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:11

Auf dieser Seite informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) über die Anzahl der bisher beantragten Umweltprämien. Im Moment sieht es - rein statistisch betrachtet - so aus, als wenn die für die Abwrackprämie bereitgestellten Haushaltsmittel ausreichen könnten um die Nachfrage zu stillen. Bisher sind nämlich lediglich 17.528 von insgesamt 600.000 verfügbaren Prämien beantragt worden.

Hier hatte ich vor Risiken bei der Beantragung der Abwrackprämie gewarnt.

Kommentare (0)

02. Februar 2009

Betrügerische Umzugsunternehmen

Gespeichert unter: AGB-Recht, Rechtliches, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:23

Mein Mandant wollte umziehen. In der Vergangenheit bewältigte er seine Umzüge immer selbst, wobei er sich der Hilfe von Freunden und Bekannten bediente. Die Beauftragung eines Umzugsunternehmens scheute er bisher wegen der damit verbundenen hohen Kosten.

Diesmal machte er es anders. In der Zeitung hatte er eine Anzeige eines Umzugsunternehmens gelesen, das einen Komplettumzug für 300,00 Euro anbot. Nachdem er dort telefonisch sein Interesse an dem Angebot bekundet hatte, suchte ihn ein Firmenvertreter in seiner Privatwohnung auf, ließ sich einen Auftrag unterschreiben und bestätigte noch einmal den Pauschalpreis.

Am Tag des Umzugs dann das Unglaubliche: Als der Mandant in der neuen Wohnung auf die Ankunft des Möbelwagens wartete, klingelte sein Telefon. Am Apparat war der Inhaber des Umzugsunternehmens, der plötzlich das Doppelte verlangte. Gegen Zahlung von 600,00 Euro statt, wie vereinbart, 300,00 Euro würde er seine Möbel wiederbekommen.

Um seine Möbel herauszubekommen zahlte der Mandant. Jetzt will er selbstverständlich die zuviel gezahlten 300,00 Euro zurück. Die Klage habe ich heute eingereicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Mandant mit dieser Masche um sein Geld gebracht wurde. Schwarze Schafe in der Speditionsbranche nutzen die Notsituation ihrer Kunden aus um sich im Wege der Erpressung zu bereichern. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern sogar strafbar. Das Amtsgericht Düsseldorf hat erst kürzlich einen Spediteur, der genau diese Masche praktizierte, wegen Erpressung zu einer Geldstrafe von mehr als 4.000,00 Euro verurteilt.

Manche Umzugsunternehmer gehen nicht ganz so plump vor um sich zu bereichern. Sie bedienen sich einer Vertragsfalle, indem sie den angeblichen Pauschalpreis im “Kleingedruckten” einfach an ein bestimmtes Zeitfenster und eine bestimmte Anzahl von Umzugshelfern knüpfen. So hatte in einem Fall ein Umzugsunternehmer mit einem Pauschalpreis von 600,00 Euro geworben, dann aber zusätzliche 560,00 Euro in Rechnung gestellt, weil der Pauschalpreis laut Vertrag nur dann gegolten hätte, wenn der Umzug nicht länger als fünf Stunden gedauert hätte.

Es kann nur eindringlich davor gewarnt werden, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen ohne vorher den Vertrag genauestens zu prüfen. Es gilt, sich vor “versteckten Kosten” zu schützen.

Kommentare (0)

01. Februar 2009

Neuer Bußgeldkatalog

Gespeichert unter: OWi-Recht, Rechtliches, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 11:34

Ab dem 1. Februar 2009 gilt ein geänderter Bußgeldkatalog. Die Bußgelder für die Hauptunfallursachen, nämlich für

  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlichtverstöße und
  • zu geringen Abstand
  • sind verschärft worden.

    Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bußgeldsätze finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Kommentare (0)