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28. November 2008

“vom Ableben Gebrauch machen”

Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:47

Jemand übersandte mir einen Vergleichsvorschlag. Darin heißt es:

“Sollte der Käufer von seinem Ableben Gebrauch machen, [...]“

Lange nicht mehr eine so verkorkste Formulierung gelesen.

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