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28. November 2008
“vom Ableben Gebrauch machen”
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:47
Jemand übersandte mir einen Vergleichsvorschlag. Darin heißt es:
“Sollte der Käufer von seinem Ableben Gebrauch machen, [...]“
Lange nicht mehr eine so verkorkste Formulierung gelesen.