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13. September 2007
Wenn es eine Zeitmaschine gäbe, …
Gespeichert unter: Allgemein, Berufliches, Rechtliches, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 14:40
dann würde ich den Verhandlungstermin, zu dem das Landgericht mit Schreiben vom 11. September 2007 geladen hat, gerne wahrnehmen. Am 4. September 2007 um 10.30 Uhr hatte ich nämlich keine anderweitigen Termine.
Ich bin gespannt, wann das Gericht seinen Fehler bemerkt. Hoffentlich nicht erst am 4. September des nächsten Jahres …