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28. März 2007

Kein ALG II nach Pkw-Gewinn

Gespeichert unter: Rechtliches, Sozialrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:55

Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) verliert seinen Anspruch auf ALG II, wenn er im Rahmen eines Gewinnspiels einen Pkw gewinnt. Er hat erst dann wieder einen Leistungsanspruch, wenn der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund (Urteil vom 19.03.2007, Az.: S 27 AS 59/07 ER) im Fall eines Mannes aus Iserlohn entschieden, der als Hauptgewinn eines Gewinnspiels einen neuen VW Golf im Wert von knapp 18.000,00 Euro gewonnen hatte. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hatte - nach Ansicht der Richter zurecht - die Bewilligung von ALG II mit der Begründung aufghoben, der gewonnene Pkw sei als einmaliges Einkommen anzurechnen, was in diesem Fall zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit für zehn Monate führe.

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Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:33

Nach dem Finanzgericht Niedersachsen (siehe diesen Bericht im Blawg) hält nun auch das Finanzgericht des Saarlandes (Beschluss vom 22.03.2007, Az.: 2 K 2442/06) die geänderte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden können, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Prinzipien des objektiven und des subjektiven Nettoprinzips.

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20. März 2007

Atze Schröder will anonym bleiben

Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:56

Das Landgericht Berlin hat einem Zeitungsverlag untersagt, den bürgerlichen Namen von Atze Schröder zu veröffentlichen. Das Interesse des Künstlers an seiner Anonymität überwiege das Interesse des Zeitungsverlages und der Allgemeinheit an der Veröffentlichung bzw. Kenntnis seines bürgerlichen Namens. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

“Die Richter kamen nach der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller ein Unterlassungsanspruch zusteht, weil das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens. Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine „Enttarnung“, die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse.
Bereits im Jahr 2005 war einem anderen Zeitungsverlag untersagt worden, Bildnisse die den Antragsteller in privaten Alltagssituationen zeigen, zu veröffentlichen (Landgericht Berlin 27 O 26/05; Kammergericht 9 U 71/05).”

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eBay-Händler und “Sofort kaufen”

Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:45

Die Welle von Abmahnungen gegen eBay-Händler reißt nicht ab. Mit Urteil vom 15. Februar 2007 hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 3 U 253/06) entschieden, dass es unzulässig sei, bei eBay einen Artikel mit der “Sofort kaufen”-Option anzubieten ohne gleichzeitig deutlich darauf hinzuweisen,ob und ggfs. in welcher Höhe zusätzlich zum Kaufpreis Liefer- und Versandkosten anfallen.

Nach Ansicht der Hamburger Richter verstoßen eBay-Händler gegen § 1 Abs. 6 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV, wenn sie im Rahmen eines “Sofort kaufen”-Angebotes nicht in unmittelbarer Nähe zur Kaufpreisangabe oder wenigstens hervorgehoben auf die Liefer- und Versandkosten hinweisen.

Nach dieser Entscheidung dürfte die nächste Abmahnwelle auf eBay-Händler zu kommen …

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16. März 2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Zeichen

Gespeichert unter: Rechtliches, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:01

Mit Urteil vom 15.03.2007, Az.: 3 StR 486/06, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Angeklagten auf seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart freigesprochen, wonach er sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB strafbar gemacht habe. Der Angeklagte hatte u.a. Aufkleber mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben.

Der BGH stellte fest, dass die Aufkleber zwar ein verbotenes Kennzeichen abbildeten und der Tatbestand der Vorschrift damit eigentlich erfüllt sei. Nach Sinn und Zweck des Verbots müsse aber eine Strafbarkeit jedenfalls dann verneint werden, wenn die Abbildung unmissverständlich eine ablehnende Haltung gegenüber der verfassungswidrigen Organisation zum Ausdruck bringe.

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08. März 2007

Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:54

Seit dem 01. Januar 2007 sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als, sondern nur noch wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig; und dies auch nur noch pauschal mit 0,30 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält diese Gesetzesänderung für verfassungswidrig. Mit Beschluss vom 27. Februar 2007 (Az.: 8 K 549/06) hat das Gericht ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung angerufen.

Nach Auffassung des Finanzgerichts ist die Neuregelung der Pendlerpauschale mit dem im Steuerrecht von Verfasungs wegen geltenden Nettoprinzip nicht vereinbar.

Das subjektive Nettoprinzip besagt, dass die Besteuerung von Einkommen nicht dazu führen darf, dass dem Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuer nur noch ein unterhalb des Existenzminimums liegender Betrag verbleibt. Dies sei, so das Finanzgericht, in einer bestimmten Konstellation aber der Fall; nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige nur deshalb steuerpflichtig werde, weil er die ersten 20 Entfernungskilometer nicht mehr als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen darf.

Auch gegen das objektive Nettoprinzip verstoße die Neuregelung. Nach dem objektiven Nettoprinzip müssen alle Aufwendungen, die die Erzielung von Erwerbseinkommen erst ermöglichen, - wenn auch in pauschalierter Form - abzugsfähig sein. Aufwendungen für Fahrten zwichen Wohnung und Arbeitsstätte gehörten zu diesen Aufwendungen.

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05. März 2007

eBay-Powerseller müssen Vornamen angeben

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Kaufvertragsrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:11

Wer als Gewerbetreibender (also als Unternehmer) Waren zum Verkauf anbietet, ist nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Zur ladungsfähigen Anschrift gehört auch der Name oder die Firmenbezeichnung des Unternehmers.

Mit Beschluss vom 13. Februar 2007 hat das Kammergericht Berlin (Az.: 5 W 34/07) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahrens entschieden, dass ein eBay-Powerseller dementsprechend verpflichtet sei, nicht nur seinen Nachnamen, sondern auch seinen Vornamen im Auktionsangebot anzugeben.

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04. März 2007

Sachverständigenhonorar: weiteres BGH-Urteil

Gespeichert unter: Rechtliches, Schadensrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 14:03

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 23. Januar 2007 - Az. VI ZR 67/06 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut bestätigt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein Kfz-Sachverständiger mit seinem Kunden vereinbart, dass sein Honorar in Abhängigkeit von der - vom Gutachter erst noch festzustellenden - Schadenshöhe berechnet werden soll. Das auf dieser Grundlage in Rechnung gestellte Honorar sei grundsätzlich als erforderlicher Aufwand zur Schadensfeststellung anzusehen und damit vom Unfallverursacher bzw. von dessen Kfz-Haftpflichtversicherer zu erstatten.

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01. März 2007

Helmpflicht für Radfahrer?!

Gespeichert unter: Rechtliches, Schadensrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:48

Mit Urteil vom 12.02.2007 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-1 U 182/06), dass ein Radsport betreibender Rennradfahrer die Obliegenheit habe, einen Schutzhelm zu tragen. Anderenfalls müsse er sich ein Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anrechnen lassen, wenn er auf Grund eines Unfalls mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Kopfverletzungen erleide. Für herkömmliche Freizeitfahrer sei eine Helmpflicht dagegen nicht anzunehmen.

Ob sich das Gericht bei der Urteilsfindung darüber im Klaren war, dass diese Sichtweise erhebliche Abgrenzungsprobleme mit sich bringt? Ist ein Radfahrer in Freizeitkleidung, der auf einem Rennrad sitzt, ein Radsport betreibender Rennradfahrer mit der Folge, dass er einen Helm tragen muss? Oder hängt die Helmpflicht davon ab, dass der Rennradfahrer Sportkleidung trägt? Oder ist gar entscheidend, wie schnell der Radfahrer unterwegs ist? Ab welcher Geschwindigkeit ist der Radfahrer dann als Sportler zu betrachten? Was ist mit Mountainbike-Fahrern?

Fragen über Fragen, die sich nicht stellen würden, wenn das Gericht Farbe bekannt, also die Helmpflicht entweder auf alle Radfahrer ausgedehnt oder gänzlich verneint hätte.

Aber die Welt ist ja bekanntlich nicht schwarz-weiß.

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