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26. April 2006

Verschärfte Bußgeldvorschriften

Gespeichert unter: OWi-Recht, Rechtliches, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:31

Wieder einmal ändern sich die Straßenverkehrsvorschriften.

Ab dem 01. Mai 2006 finden sich in der Straßenverkehrsordnung und dem Bußgeldkatalog einige Änderungen, die insbesondere den einzuhaltenden Sicherheitsabstand und die Fahrzeugbereifung betreffen.

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19. April 2006

«Schwedisches Möbel-Lager»

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Allgemein, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:26

Wo «Schwedisches Möbel-Lager» draufsteht, müssen auch schwedische Möbel drin sein. Dies entschied das Landgericht Essen mit Urteil vom 12.01.2006 (Az.: 43 O 133/05). Ein Unternehmen, das mit der Angabe «Schwedisches Möbel-Lager» werbe, gebrauche eine irreführende Aussage, wenn weder die dort angebotenen Möbel aus Schweden oder von einem schwedischen Hersteller stammen noch es sich um die Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt, so die Richter.

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15. April 2006

Flugplanänderung

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Rechtliches, Reiserecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:25

Reiseveranstalter behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Regel vor, einzelne Reiseleistungen nach Buchung und Bestätigung der Reise noch zu ändern. Das ist grundsätzlich auch zulässig, wie sich aus § 651a Abs. 5 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt. Allerdings darf diese Leistungsänderung nicht erheblich sein. Anderenfalls kann der Reisende gem. § 651a Abs. 5 S. 2 BGB (kostenlos) vom Reisevertrag zurücktreten mit der Folge, dass er den gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück erhält.

Expedia vermittelt Reiseverträge mit dem Reiseveranstalter Travelscape Inc., dessen AGB folgenden Passus enthalten:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind (bei Flugzeitenänderungen in der Regel erst ab/über 12 Stunden) und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeitenangaben sind generell unverbindlich.

Das ist zum einen widersprüchlich, weil Flugzeitenangaben nicht generell unverbindlich sein können, wenn eine Flugzeitenveränderung von +/- 12 Stunden erheblich ist. Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, ob der Reiseveranstalter in seinen AGB bestimmen darf, was erheblich ist und was nicht. Ich habe da so meine Zweifel …

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13. April 2006

Selbstverschuldete Verkehrsunfälle

Gespeichert unter: OWi-Recht, Schadensrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:05

Wenn man einen Verkehrsunall allein verschuldet hat, muss man dem Unfallgegner den Schaden ersetzen. In der Praxis zahlt dann die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, man selbst muss “nur” höhere Versicherungsbeiträge leisten. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ist das auch in Ordnung.

Macht die Gegenseite jedoch Schadenspositionen geltend, die nicht nur überzogen, sondern auch noch gänzlich an den Haaren herbeigezogen sind, so sollte man seine Versicherung hierauf aufmerksam machen, bevor sie ihre Einstandspflicht anerkannt oder bezahlt hat. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass ein Schaden reguliert wird, den man gar nicht verursacht hat; mit der Folge, dass der Versicherungsbeitrag zu Unrecht steigt.

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11. April 2006

Viele Beklagte verderben den Brei

Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Berufliches, Rechtliches, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 20:53

In einer Arzthaftungssache habe ich heute die Klage gegen die behandelnden Ärzte und den Krankenhausträger entworfen. Alle haben ihren (Wohn-)Sitz in unterschiedlichen Städten und unterschiedlichen Gerichtsbezirken. Ein für alle zuständiges örtliches Gericht, was Voraussetzung für eine Klage gegen alle ist, gibt es deshalb nicht.

In der Regel hilft in Arzthaftungsfällen der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) weiter, wonach auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Behandlungsfehler begangen wurde. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch eine Besonderheit: Es wurden mehrere Behandlungsfehler begangen; und zwar an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Gerichtsbezirken.

In einem solchen Fall hilft § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: Das nächsthöhere Gericht hat das örtlich zuständige Gericht auf Antrag zu bestimmen. Das Gesuch habe ich heute an das Oberlandesgericht Hamm versandt. Ich bin gespannt, mit welchem Landgericht die Richter in Hamm mehr sympathisieren: mit dem in Essen oder dem in Duisburg?

Ich werde berichten …

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