18. Juni 2005
Löschung negativer eBay-Bewertungen
Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Allgemein, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 11:46
Mit Beschluss vom 08.06.2005 (Az: 3 S 6387/04) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, was das Amtsgericht Erlangen schon mit Urteil vom 26.05.2004 (AZ: 1 C 457/04) entschieden hatte: Wer bei eBay negativ bewertet wird, obwohl sachliche Gründe für diese negative Bewertung nicht vorliegen, hat Anspruch darauf, dass sein Auktionspartner der Löschung der Bewertung zustimmt.
Zu Recht wies das Landgericht Nürnberg-Fürth darauf hin, dass eine sachlich falsche negative Bewertung auch nicht von der Meinungsfreiheit (Art. 5 des Grundgesetzes) gedeckt ist. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses treffe jede Vertragspartei die Pflicht, die andere Seite nicht in der Öffentlichkeit schlecht zu machen, soweit hierfür überhaupt kein Anlass bestehe.
17. Juni 2005
Graffiti-Schmierereien sollen bald strafbar sein
Gespeichert unter: Allgemein, Rechtliches, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 10:59
Graffiti-Schmierereien stellen nach geltendem Recht nur dann eine strafbare Sachbeschädigung dar, wenn die Entfernung zwangsläufig mit einer Beschädigung des beschmierten Gegenstandes verbunden ist. Denn nur dann ist die äußerliche Verunstaltung als Substanzbeeinträchtigung im Sinne des § 303 des Strafgesetzbuches zu betrachten. Dies festzustellen bedarf in den meisten Fällen eines Sachverständigengutachtens. Entsprechend kompliziert und langwierig stellen sich daher Strafverfahren gegen Graffiti-”Künstler” dar.
Mit einer Erweiterung des Tatbestandes der Sachbeschädigung will der Gesetzgeber nun die strafrechtliche Verfolgung von Graffiti-Schmierereien erleichtern. Der Bundestag verabschiedete heute ein Gesetz, wonach auch bestraft wird,
wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat mitspielt.
12. Juni 2005
Schulbücher für Kinder von ALG-II-Beziehern
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:16
Eine sonderbare Regelung im neuen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, das diverse schulrechtliche Vorschriften in einem Gesetz vereint und am 01. August 2005 in Kraft treten wird, sorgt derzeit für viel Unruhe bei Eltern und Lehrern. Es geht um die pikante Frage, ob auch bedürftige Eltern an den Kosten der Lernmittel für ihre Kinder (z. B. Schulbücher) beteiligt werden dürfen. In § 96 Abs. 3 des neuen Schulgesetzes heißt es:
(3) Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/ SGB XII.
Auf den ersten Blick scheint der Landesgesetzgeber an die Bedürftigen gedacht zu haben. Auf den zweiten Blick stellt sich jedoch Verwunderung ein. Es fragt sich nämlich, warum der Eigenanteil für Sozialhilfeempfänger, nicht aber für Empfänger des sogenannten Arbeitslosengeldes II entfällt. Letztere stehen - jedenfalls in der Regel - finanziell nicht unbedingt besser da als die Sozialhilfeempfänger. Hat der Landesgesetzgeber die ALG-II-Bezieher etwa vergessen?
Den Lernmittelkosten-Eigenanteil der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt tragen die Kommunen, denn sie sind die Träger der Sozialhilfe. ALG-II-Empfänger beziehen ihre Leistungen dagegen von der Bundesagentur für Arbeit. Letztere wäre also auch Zahlstelle, wenn es um den Lernmittelkosten-Eigenanteil der ALG-II-Empfänger geht. Und genau das ist das Problem. Denn durch ein Landesgesetz kann nicht eine Bundesbehörde verpflichtet werden (Stichwort: Föderalismus), bestimmte Kosten zu übernehmen.
Allerdings ist dies nur ein schwaches Argument für diese missglückte Vorschrift. Denn nichts hätte den Landesgesetzgeber gehindert zu regeln, dass der Lernmittelkosten-Eigenanteil von ALG-II-Empfängern ebenfalls von den Kommunen finanziert wird.
In Bottrop wird darüber nachgedacht, genau so zu verfahren. Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich derzeit mit der Thematik. Das Problem ist allerdings, dass sich die Stadt Bottrop auf einem strengen Konsolidierungskurs befindet und der Haushalt derartige freiwillige Leistungen nicht hergibt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Ungleichbehandlung jedenfalls nicht kurzfristig aus der Welt geschafft werden kann.
07. Juni 2005
Das CentrO wird erweitert
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 15:19
Die Stadt Bottrop hatte mit ihrem Normenkontrollantrag gegen eine Bebauungsplanänderung der Stadt Oberhausen, die eine Erweiterung der Geschossflächenzahl des CentrO um 30.000 qm ermöglichen soll, keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wies den Antrag gestern ab (Az.: 10 D 148/04.NE). Weder die Stadt Bottrop noch die übrigen Antragsteller - auch die Bezirksregierung Düsseldorf und die Städte Dinslaken, Essen und Gelsenkirchen hatten sich an dem Gerichtsverfahren beteiligt - seien durch die Erweiterung des CentrO in eigenen Belangen hinreichend stark verletzt. Der zu erwartende Kaufkraftabfluss werde mit ca. 5% beziffert und sei nicht groß genug um der Stadt Oberhausen einen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot vorzuwerfen.
Das CentrO wird in Kürze also definitiv noch größer. Und der ohnehin schon stark gebeutelte Bottroper Einzelhandel wird sich darüber sicher nicht freuen.
06. Juni 2005
Die Luft ist raus
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:17
Die Gesetzgebung in Deutschland ist schon unter Normalbedingungen alles andere als zügig. Was jedoch im Moment auf Grund der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat und als Folge der wohl bevorstehenden Neuwahlen zu beobachten ist, grenzt an einen Stillstand. Kaum ein Gesetzgebungsvorhaben der rot-grünen Bundesregierung, bei dem der Bundesrat mitwirken muss, hat Aussicht auf Erfolg.
Deshalb sind alle Berichte über vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwürfe mit Vorsicht zu genießen. Richtig interessant dürfte es erst wieder nach den Bundestagswahlen werden. Bis dahin werde auch ich mir Kommentierungen zu Gesetzgebungsvorhaben verkneifen.
05. Juni 2005
Der Wert eines Menschenlebens
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:46
Der Wert eines Menschenlebens in Deutschland beträgt 1,65 Millionen Euro. Ein Männerleben hat einen höheren Wert (1,72 Millionen Euro) als ein Frauenleben (1,43 Millionen Euro). Das sei das Ergebnis einer mathematischen Berechnung des Ökonoms Hannes Spengler (Technische Universität Darmstadt), berichtet die FAZ.
Juristisch betrachtet ist das zwar absoluter Nonsens. Denn von Verfassungs wegen ist das Menschenleben das höchste aller Rechtsgüter und damit nicht bezahlbar. Interessant sind diese Zahlen aber allemal, spiegeln sie nach Aussage Spenglers doch wider, wieviel jedem Menschen in Deutschland sein eigenes Leben durchschnittlich wert ist.
Anspruch auf Richtigkeit haben diese Zahlen natürlich nicht, zumal andere Wissenschaftler zu völlig anderen Ergebnissen kommen.