27. März 2005
Steueramnestie: Frist läuft ab
Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:14
Für Steuersünder wird die Zeit knapp. Am Monatsende läuft die Amnestiefrist für Fiskusflüchtlinge ab. Nach übereinstimmender Auffassung von Finanzexperten der Koalition und der Opposition hat das Angebot der Bundesregierung die Erwartungen allerdings nicht erfüllt.
Dies berichtet Spiegel Online.
Dass die Steuereinnahmen, die duch die sogenannte Steueramnestie erzielt werden sollten, anscheinend geringer ausgefallen sind als erwartet, dürfte wenig überraschen. Viel bemerkenswerter ist meines Erachtens die Tatsache, dass es Steuersündern überhaupt ermöglicht wurde in die “Steuerehrlichkeit” zurückzukehren, und zwar ohne strafrechtliche Folgen. Die Botschaft, die die Bundesregierung hierdurch vermittelt hat, könnte verheerende Folgen haben; bei vielen bisher ehrlichen Steuerzahlern ist nämlich der Eindruck entstanden, dass Steuersünder nichts zu befürchten haben, weil sie ihr Fehlverhalten ja später jederzeit ohne für sie nachteilige Folgen wiedergutmachen könnten. Es bleibt zu hoffen, dass diesem Irrtum nicht allzu viele Menschen unterliegen. Denn Steuerhinterziehung ist und bleibt auch in Zukunft strafbar. Die Statistik über die Zahl der Steuerstraftaten sollte jedenfalls im Auge behalten werden.
Neue Version von SelfHTML
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:08
Der Godfather himself im Bereich der HTML-Programmierung Stefan Münz hat die mittlerweile mehrere Jahre alte Version seines Werkes “SelfHTML” aktualisiert. Die neue Version 8.1 ist das Produkt eines sechzehnköpfigen Teams um den Autor Münz. “SelfHTML” ist online aufrufbar unter dieser URI.
02. März 2005
Telekom und der unlautere Wettbewerb
Gespeichert unter: Rechtliches, TK-Recht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:45
Mit Berufungsurteil vom 27. Januar 2005 hat das Oberlandesgericht Hamm der Deutsche Telekom AG verboten, pauschal einen Vorteil von 300 Freiminuten für die Bestellung ihrer Produkte auszuloben, wenn dieser Vorteil tatsächlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erreichen ist. Dem liegt zu Grunde, dass die Deutsche Telekom AG ihren eigenen Kunden 300 Freiminuten versprochen hatte für die Teilnahme an ihrem Internetangebot “Rechnung Online”. Der Umfang von 300 kostenlosen Gesprächsminuten war indes nur dann erzielbar, wenn man zu ganz bestimmten Zeiten, also zu einem ganz bestimmten Gesprächstarif, telefonierte.
Der Telekommunikationsdienstleistungsmarkt ist hart umkämpft. Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts sind an der Tagesordnung. Manch einer schüttelt hierüber den Kopf. Doch vor dem Hintergrund, dass die Untersagung irreführender Werbung nicht nur den Marktteilnehmern zugute kommt, sondern auch und in erster Linie den Verbrauchern, die sich immer häufiger leeren Versprechungen ausgesetzt sehen, kommt der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche eine besondere Bedeutung zu.