Logo Anwaltskanzlei Finkeldei
 
Valid XHTML 1.0 Transitional
CSS ist valide!



Home » Blawg

13. August 2009

Erfolg im Ed Hardy-Streit

Gespeichert unter: Rechtliches, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 06:13

Mein Mandant kaufte bei eBay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy. Weil es ihm zu klein war, wollte er es - ebenfalls über eBay - weiterverkaufen. Noch bevor die Auktion beendet war, erhielt er eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Winterstein und Ruhrmann des Inhabers der Rechte an der Marke Ed Hardy in Deutschland (Clemens K.). Ihm wurde vorgeworfen, eine Fälschung zum Kauf angeboten zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangte man von ihm die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von mehr als 1.600,00 Euro.

Als mein Mandant auf meinen Rat hin weder die Unterlassungserklärung abgab noch Zahlung leistete, wurde er vom Gegner auf Zahlung der Anwaltskosten verklagt.

Es wurden viele Schriftsätze ausgetauscht und zwei Verhandlungstermine beim Amtsgericht Frankfurt am Main durchgeführt. Am Ende wurde die Klage abgewiesen. Mein Mandant muss nicht zahlen.

Das Gericht sah in dem Vortrag des Gegners, mein Mandant habe eine Fälschung im Internet angeboten, eine unbeachtliche Behauptung ins Blaue hinein. Der Gegner konnte nämlich keine nachweisbaren konkreten Anhaltspunkte dafür benennen, dass es sich um ein Falsifikat handelte. Das T-Shirt stand als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.

Kosten erstatten muss nun der Gegner: Anwaltskosten, Reisekosten, Gerichtskosten. Etwa 2.200,00 Euro hat ihn der Spaß insgesamt gekostet.

Das - anonymisierte - Urteil kann hier nachgelesen werden.

Kommentare (11)

10. Februar 2009

Vorinstallierte Software darf weiterverkauft werden

Gespeichert unter: Rechtliches, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 12:30

Software, die auf einem PC vorinstalliert ist und nicht gleichzeitig auf einem handlichen Datenträger (z. B. CD-ROM) zur Verfügung gestellt wird, ist praktisch nur veräußerbar, indem zunächst eine Sicherungskopie der Software auf einem handlichen Datenträger (z. B. CD-ROM) hergestellt wird. Um dies zu unterbinden sehen die erteilten Software-Lizenzen regelmäßig eine Koppelung der Software mit der konkreten Hardware vor. Eine Weitergabe der Software soll danach nur im Bündel mit dem PC zulässig sein.

Eine solche Einschränkung des Verbreitungsrechts ist mit dem geltenden Urheberrecht jedoch nicht vereinbar, wie kürzlich das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26. November 2008 (Az. 12 O 431/08) entschied. Denn das Verbreitungsrecht des Software-Herstellers, der die Software - wenn auch in vorinstallierter Form und nicht auf einem handelbaren Datenträger - willentlich in Verkehr bringe, erschöpfe sich hierdurch. Dies ergebe sich unmittelbar aus § 69c Ziff. 3 des Urhebergesetzes (UrhG). Diese Erschöpfungswirkung sei zwingend und könne nicht im Wege der Vereinbarung ausgeschlossen werden.

Es sei folglich zulässig, eine Sicherungskopie der vorinstallierten Software zu erstellen und diese dann weiterzuveräußern, wenn gleichzeitig die vorinstallierte Software auf dem PC gelöscht werde.

Kommentare (0)

07. Oktober 2008

BMJ veröffentlicht Musterimpressum

Gespeichert unter: Rechtliches, TK-Recht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:18

Das Bundesministerium der Justiz hat ein weiteres Serviceangebot im Internet veröffentlicht. Auf der Seite www.bmj.de/musterimpressum finden Gewerbetreibende einen Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach dem Telemediengesetz (TMG). Der Leitfaden ist zwar nicht verbindlich, aber dennoch eine brauchbare Hilfe.

Kommentare (0)

25. April 2007

AG Zossen: Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig

Gespeichert unter: Berufliches, Gebührenrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Verfahrensrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:31

Das Amtsgericht Zossen hat mit Urteil vom 13.12.2006 - Az. 2 C 229/06 - entschieden, dass ein Gläubiger, der zunächst ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt, bevor er anschließend den Schuldner auf Zahlung verklagt, nicht den Ersatz der Kosten des Inkassounternehmens verlangen könne. Das Gericht argumentierte, dass zwar der Schuldner, der sich - etwa in Folge einer Mahnung - in Zahlungsverzug befindet, dem Gläubiger sämtliche Kosten zu erstatten habe, die diesem durch die erforderliche Rechtsverfolgung entstehen. Zu diesen erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zählten jedoch nicht die Kosten eines Inkassounternehmens. Statt ein Inkassounternehmen zu beauftragen könne der Gläubiger genauso gut sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wodurch die Kosten des Inkassounternehmens eingespart werden.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist allen Gläubigern dringend zu raten: Beauftragen Sie bei Zahlungsverzug des Schuldners sofort, das heißt ohne Einschaltung eines Inkassounternehmens, einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Erhebung einer Zahlungsklage. Die dann entstehenden Kosten hat der Schuldner in jedem Fall zu tragen.

Kommentare (0)

Amazon-Gutscheine: Verfall nach einem Jahr rechtswidrig

Gespeichert unter: AGB-Recht, Allg. Zivilrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:20

Das LG München I hat mit Urteil vom 05.04.2007 - Az. 12 O 22084/06 - entschieden, dass die vom Internet-Unternehmen Amazon verwendete Verfallklausel, wonach deren Gutscheine ein Jahr nach ihrer Ausstellung verfallen, unwirksam ist.

Die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ohne die Verfallklausel würden die Gutscheine also von Gesetzes wegen frühestens nach Ablauf von drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon enthaltene Verfallklausel stelle deshalb eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und sei unwirksam.

Inhaber von Amazon-Gutscheinen können diese also im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist einlösen, auch wenn die Verfallfrist bereits abgelaufen sein sollte.

Kommentare (0)

05. März 2007

eBay-Powerseller müssen Vornamen angeben

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Kaufvertragsrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:11

Wer als Gewerbetreibender (also als Unternehmer) Waren zum Verkauf anbietet, ist nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Zur ladungsfähigen Anschrift gehört auch der Name oder die Firmenbezeichnung des Unternehmers.

Mit Beschluss vom 13. Februar 2007 hat das Kammergericht Berlin (Az.: 5 W 34/07) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahrens entschieden, dass ein eBay-Powerseller dementsprechend verpflichtet sei, nicht nur seinen Nachnamen, sondern auch seinen Vornamen im Auktionsangebot anzugeben.

Kommentare (0)

22. Dezember 2006

Absenderangaben in E-Mails

Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:59

Bisher war unklar, ob E-Mails im geschäftlichen Verkehr als Geschäftbriefe anzusehen sind, ob sie also die für Geschäftsbriefe vorgesehenen Pflichtangaben enthalten müssen.

Nun hat der Gesetzgeber die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 die für Geschäftsbriefe geltenden Vorschriften auf E-Mails erweitert. So bedarf es zukünftig insbesondere folgender Angaben in einer E-Mail-Signatur:

  • Rechtsform und Sitz der Gesellschaft;
  • ggf. Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
  • ggf. Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Die Nichtbeachtung dieser Änderung könnte die Folge haben, von einem Mitbewerber in Anspruch genommen, also kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Kommentare (0)

19. April 2006

«Schwedisches Möbel-Lager»

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Allgemein, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:26

Wo «Schwedisches Möbel-Lager» draufsteht, müssen auch schwedische Möbel drin sein. Dies entschied das Landgericht Essen mit Urteil vom 12.01.2006 (Az.: 43 O 133/05). Ein Unternehmen, das mit der Angabe «Schwedisches Möbel-Lager» werbe, gebrauche eine irreführende Aussage, wenn weder die dort angebotenen Möbel aus Schweden oder von einem schwedischen Hersteller stammen noch es sich um die Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt, so die Richter.

Kommentare (0)

05. Januar 2006

Fax-Spam

Gespeichert unter: Berufliches, Rechtliches, Schadensrecht, TK-Recht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:14

Die unerwünschte Zusendung von Werbung per Telefax ist unzulässig; jedenfalls dann, wenn das (mutmaßliche) Einverständnis des Empfängers nicht vorliegt.

Dies gilt auch außerhalb des Wettbewerbsrechts, also auch zum Schutz von Privatleuten. Nach der Rechtsprechung ist die unerwünschte Zusendung von Fax-Werbung an einen Verbraucher ein Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Besonders verständlich ist das, wenn man sich vorstellt, wie viele Werbe-Faxe einen erreichen könnten, wenn dies zulässig wäre, und man dabei bedenkt, dass der Fax-Ausdruck jedesmal Kosten verursacht.

Und weil ich diese Vorstellung nicht mag, habe ich heute meine erste Abmahnung in eigener Sache verschickt. Und zwar an eine Firma, die - wie soll es in diesen Fällen anders sein - ihren Sitz im Ausland hat. Sie heißt Handyflat Ltd. und hatte mir ein Werbe-Fax zugesandt, in dem mir der Mobilfunktarif BASE angepriesen wurde.

E-Plus dürfte damit nichts zu tun haben. Anderenfalls hätte ich dieses Fax wohl nicht bekommen. Ich bin nämlich schon längst BASE-Kunde.

Kommentare (0)

06. Oktober 2005

Wettbewerbswidrige Presseberichte

Gespeichert unter: Allgemein, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 19:26

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.07.2005 (Az.: 1 BvR 217/99) entschieden, dass ein Pressebericht, in dem eine Firma blickfangmäßig herausgestellt wird, wegen Wettbewerbswidrigkeit unzulässig ist. Zwar genieße die Presse grundsätzlich das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Es sei aber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Zivilgerichte verlangen, dass redaktioneller Teil und Anzeigenteil deutlich voneinander abgegrenzt werden.

Die plakative Herausstellung eines Unternehmens im Rahmen eines redaktionellen Artikels ist demnach wettbewerbswidrig und unzulässig.

Kommentare (0)

05. Oktober 2005

Bosman lässt grüßen

Gespeichert unter: Allgemein, Arbeitsrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 20:37

Das sogenannte “Bosmann-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs vom 15.12.1995 revolutionierte den europäischen Spitzensport. Das Gericht hatte die bis dahin gültigen Transferregelungen und Ausländerbeschränkungen in den Mannschaftssportarten für nichtig erklärt, sodass nun plötzlich eine unbeschränkte Anzahl ausländischer Sportler in der eigenen Mannschaft eingesetzt werden durften. Die Folgen waren gravierend. Die Motivation der Vereine, ihren eigenen Nachwuchs auszubilden, sank. Schließlich stand mit der Verpflichtung eines Ausländers nun eine einfachere und schnellere Möglichkeit der Personalrekrutierung zur Verfügung.

Ähnlich bedeutend für die europäische Sportlandschaft könnte das Gerichtsverfahren werden, das der belgische Fußballverein SC Charleroi angestrengt hat. Der Club hat die FIFA auf Schadensersatz verklagt, weil sie angeordnet hatte, dass ein ausländischer Spitzenspieler des Clubs an einem Spiel seiner Nationalmannschaft teilnehmen musste, obwohl der Club seinen Spieler schonen wollte. Der Spieler verletzte sich beim Länderspiel, viel dadurch für einige Monate aus und stand auch seinem Club nicht zur Verfügung, der deshalb - so behauptet er - die Qualifikation für die Champions League nicht schaffte.

Sollte, wovon auszugehen ist, der Rechtsstreit vom zuständigen belgischen Handelsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, so könnte die aktuelle Länderspielpraxis bald Geschichte sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Europäische Gerichtshof die von der FIFA geschaffene Verpflichtung eines Spielers, an Spielen seiner Nationalmannschaft teilzunehmen, für europarechtswidrig hält.

Kommentare (0)

02. März 2005

Telekom und der unlautere Wettbewerb

Gespeichert unter: Rechtliches, TK-Recht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:45

Mit Berufungsurteil vom 27. Januar 2005 hat das Oberlandesgericht Hamm der Deutsche Telekom AG verboten, pauschal einen Vorteil von 300 Freiminuten für die Bestellung ihrer Produkte auszuloben, wenn dieser Vorteil tatsächlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erreichen ist. Dem liegt zu Grunde, dass die Deutsche Telekom AG ihren eigenen Kunden 300 Freiminuten versprochen hatte für die Teilnahme an ihrem Internetangebot “Rechnung Online”. Der Umfang von 300 kostenlosen Gesprächsminuten war indes nur dann erzielbar, wenn man zu ganz bestimmten Zeiten, also zu einem ganz bestimmten Gesprächstarif, telefonierte.

Der Telekommunikationsdienstleistungsmarkt ist hart umkämpft. Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts sind an der Tagesordnung. Manch einer schüttelt hierüber den Kopf. Doch vor dem Hintergrund, dass die Untersagung irreführender Werbung nicht nur den Marktteilnehmern zugute kommt, sondern auch und in erster Linie den Verbrauchern, die sich immer häufiger leeren Versprechungen ausgesetzt sehen, kommt der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche eine besondere Bedeutung zu.

Kommentare (0)

23. Februar 2005

Verstoß gegen RBerG wettbewerbswidrig

Gespeichert unter: Berufliches, Rechtliches, Standesrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 15:21

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung (BGH, I ZR 182/02 vom 11.11.2004 [PDF]) nun klargestellt, dass Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) eine dem Wettbewerbsschutz dienende Vorschrift i. S. d. § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Dies hat zur Folge, dass von einem Rechtsanwalt abgemahnt werden kann, wer gegen das RBerG verstößt; vorausgesetzt natürlich, dass ein Konkurrenzverhältnis vorliegt.

Kommentare (0)