30. November 2010
Neue Düsseldorfer Tabelle
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:34
Die Düsseldorfer Tabelle, dies ist die Ausarbeitung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Höhe des Kindesunterhalts, wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 geändert. Die “neue” Düsseldorfer Tabelle ist seit heute hier abrufbar.
Geändert haben sich hauptsächlich die Selbstbehaltssätze.Die Höhe des Kindesunterhalts ist - mit Ausnahme des Unterhaltsbedarfs von Studenten mit eigener Wohnung - gleich geblieben.
13. August 2010
GmbH-Gewinne unterhaltsrechtlich relevant?
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:53
Ist der Unterhaltspflichtige Allein- oder Mitgesellschafter einer GmbH, so stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Gewinne der GmbH zu seinem Einkommen gehören und folglich den zu zahlenden Unterhalt erhöhen.
Wenn der Jahresüberschuss tatsächlich an den Gesellschafter ausgeschüttet wird, ist die Sache klar. Dann liegt ein Geldzufluss vor und mithin ein entsprechendes faktisches Einkommen. Ein Zwölftes der Jahresausschüttung fließt mit ein in die Berechnung des monatlichen unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Pflichtigen (ggf. bereinigt um diverse Positionen wie Abschreibungen der GmbH, etc.).
Wird der Jahresüberschuss aber gar nicht ausgeschüttet, verbleibt er also im Vermögen der GmbH, dann liegt die Sache anders. Ein nicht ausgeschütteter Gewinn fleißt dem Unterhaltspflichtigen ja gerade nicht zu. Andererseits vermehrt ein nicht ausgeschütteter GmbH-Gewinn mittelbar das Vermögen des Unterhaltsschuldners, weshalb sich die Frage stellt, ob ein solcher Gewinn als fiktives Einkommen zu berücksichtigen ist. Schließlich hätte es der Gesellschafter einer GmbH sonst in der Hand, durch die Nichtausschüttung des Jahresüberschusses sein tatsächliches Einkommen und damit auch seine Unterhaltsschuld zu verringern.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat hierzu mit Urteil vom 30. Oktober 2008 (Az. 2 UF 43/08) entschieden:
Eine fiktive Zurechnung von nicht ausgeschütteten Gewinnen aus dem Betrieb eines Unternehmens zulasten des unterhaltspflichtigen geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters setzt voraus, dass dieser seine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, zumutbare Gewinne aus dem Unternehmen zu realisieren, in vorwerfbarer Weise verletzt hat. Vorwerfbar ist das Unterlassen einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter nur dann, wenn der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter die Grenzen seiner unternehmerischen Freiheit in einer Art und Weise überschreitet, die dem Unterhaltsgläubiger, unter Berücksichtigung der Belange der übrigen Mitgesellschafter und der Interessen der Unterhaltsberechtigten auf dauerhafte Sicherstellung ihres Unterhalts, nicht zumutbar ist. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
30. Juni 2010
Das Eigenheim nach der Trennung
Gespeichert unter: Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufvertragsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:10
Nach einer Trennung stellt sich die Frage, was mit einem gemeinsamen, also im Miteigentum beider Eheleute stehenden Eigenheim geschieht.
Während des Trennungszeitraumes, also bis zur Rechtskraft der Ehescheidung, kann keiner der Eheleute von dem anderen den Verkauf der Immobilie verlangen. Denn der Gesetzgeber hat die Scheidung vom Ablauf einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr abhängig gemacht, damit die Eheleute in dieser Zeit wieder zusammen finden. Könnte einer der Ehegatten vom anderen die Zustimmung zum Hausverkauf verlangen, würde dies das Scheitern der Ehe zemetieren und dem Zweck des obigatorischen Trennungsjahres zuwiderlaufen. Ein Verkauf ist in der Trennungsphase deshalb grundsätzlich nur möglich, wenn beide sich einig sind.
Nach Rechtskraft der Scheidung sieht die Sache anders aus. Nun kann jeder Ehegatte vom anderen die Zustimmung zum Verkauf des Hauses verlangen. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls sogar eingeklagt werden.
Stimmt der andere Ehegatte einem Verkauf der Immobilie nicht zu, dann kann auch - sogar schon in der Trennungsphase - eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragt werden. Die Immobilie wird dann versteigert und der Erlös geteilt. Allerdings kann eine Teilungsversteigerung vor Rechtskraft der Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten dann nicht erzwungen werden, wenn es sich bei dem Miteigentumsanteil des antragstellenden Ehegatten um nahezu sein ganzes Vermögen handelt. In diesem Fall bedarf die Durchführung der Teilungsversteigerung gem. § 1365 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten.
06. Januar 2010
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:17
Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 1. Januar 2010, ist heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht worden und kann hier abgerufen werden.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt dient.
03. Januar 2010
Kindergeld erhöht
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches, Sozialrecht, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 11:18
Die Kindergeldbeträge sind mit Wirkung vom 1. Januar 2010 erhöht worden.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 215 Euro.
22. Januar 2009
Scheidung trotz Kieferbruchs
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 14:43
Meine Mandantin rief gestern an und teilte mit, dass ihr Ehemann, von dem sie heute vor dem Familiengericht geschieden werden sollte, mit einem Kieferbruch im Krankenhaus liege. Sie wollte wissen, ob es vor diesem Hintergrund bei dem Scheidungstermin blieb. Ich sagte ihr, dass die Ehe ohne das Erscheinen ihres Ehemannes nicht geschieden werden könne, wir aber zu dem Gerichtstermin trotzdem erscheinen müssten, solange er nicht aufgehoben worden sei.
Heute dann die Überraschung: Der Ehemann meiner Mandantin erschien trotz Kieferbruchs zu dem Scheidungstermin. Er hatte sich kurzer Hand gegen den Rat der Ärzte selbst aus dem Krankenhaus entlassen.
Die Scheidung war ihm offensichtlich wichtiger als seine Gesundheit …
29. Mai 2008
Rangfolge beim Unterhalt
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:05
Eine der bedeutendsten Änderungen, die die Unterhaltsrechtsreform mit sich brachte, war die Einführung einer Rangfolge zwischen den Unterhaltsberechtigten. § 1609 BGB regelt:
1) minderjährige Kinder,
2) Eltern,
- die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder
- dies im Fall einer Scheidung wären oder
- Ehegatten bei einer Ehe langer Dauer oder
- geschiedene Ehegatten bei einer Ehe langer Dauer,
3) geschiedene Ehegatten, die keine Kinder betreuen oder bei denen die Ehe erst seit kurzem besteht ,
4) Kinder, die nicht unter 1) fallen (volljährige nicht privilegierte Kinder und verheiratete minderjährige Kinder),
5) Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,
6) Eltern,
7) weitere Verwandte der aufsteigenden Linie, unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.
Die jeweiligen Gruppen bilden die Rangstufen. Der Grundsatz ist, dass erst alle Unterhaltsansprüche einer Rangstufe erfüllt werden und dann nur noch das dann verbleibende Geld für die nächste Rangstufe zur Verfügung steht. Reicht das zur Verfügung stehende Einkommen/Vermögen nicht aus, um sämtliche Unterhaltsansprüche in einer Rangstufe zu erfüllen, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung durchgeführt. Jeder Unterhaltsgläubiger dieser Rangstufe erhält dann nur eine bestimmte Quote des ihm eigentlich zustehenden Unterhalts.
Soweit sich für einen Unterhaltsschuldner oder einen Unterhaltsgläubiger durch die Gesetzesänderung eine Änderung ergibt, sollte ggf. eine Abänderung des Unterhaltstitels, falls ein solcher existiert, herbeigeführt werden.