Logo Anwaltskanzlei Finkeldei
 
Valid XHTML 1.0 Transitional
CSS ist valide!



Home » Blawg

28. Dezember 2009

Marxloh-Slang

Gespeichert unter: Berufliches, Standesrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:32

“Ob Sie Klage erheben oder nicht, interessiert hier niemanden”,

heißt es in dem Antwortschreiben eines Anwaltskollegen aus Duisburg-Marxloh, mit dem die berechtigten Ansprüche meines Mandanten lapidar zurückgewiesen werden. Unabhängig davon, dass der Kollege in rechtlicher Hinsicht irrt, macht er in rhetorischer Hinsicht keine gute Figur. Sein Schreiben enthält nämlich nicht ein einziges sachliches Argument.

Mal sehen, wie er sich vor Gericht artikulieren wird.

Kommentare (0)

29. Oktober 2008

Innerhalb von 2 Tagen

Gespeichert unter: Berufliches, Rechtliches, Strafrecht, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:56

Ein Staatsanwalt gewährt mir antragsgemäß Einsicht in eine Ermittlungsakte. Als die Akte hier eingeht, lese ich auf dem staatsanwaltschaftlichen Begleitschreiben: “[...] mit der Bitte um Rückgabe innerhalb von 2 Tagen.”

Da sollte man doch meinen, dass der Staatsanwalt triftige Gründe dafür hat, dass er meiner Sekretärin, die die ca. 400 Seiten kopieren muss, einen derart großen Zeitdruck auferlegt.

Dass solche triftigen Gründe in Wahrheit jedoch fehlen, offenbart die handschriftliche Verfügung des Staatsanwaltes, die sich in der Akte befindet:

    1. Akteneinsicht an RA Finkeldei für 2 Tage
    2. Wiedervorlage in 2 Wochen: Akte zurück?

    Kommentare (0)

18. Oktober 2007

Dejure.org mit neuer Oberfläche

Gespeichert unter: Allgemein, Berufliches, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:05

Dejure.org präsentiert sich seit Sonntag, dem 14. Oktober 2007, in neuem Gewand. Die neue Oberfläche überzeugt durch klare und einfache Gestaltung. Ein schönes Beispiel dafür, dass ein Internetauftritt ganz ohne “Schnickschnack” durchaus ansprechend sein kann.

Kommentare (0)

13. September 2007

Wenn es eine Zeitmaschine gäbe, …

Gespeichert unter: Allgemein, Berufliches, Rechtliches, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 14:40

dann würde ich den Verhandlungstermin, zu dem das Landgericht mit Schreiben vom 11. September 2007 geladen hat, gerne wahrnehmen. Am 4. September 2007 um 10.30 Uhr hatte ich nämlich keine anderweitigen Termine.

Ich bin gespannt, wann das Gericht seinen Fehler bemerkt. Hoffentlich nicht erst am 4. September des nächsten Jahres …

Kommentare (0)

25. April 2007

AG Zossen: Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig

Gespeichert unter: Berufliches, Gebührenrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Verfahrensrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:31

Das Amtsgericht Zossen hat mit Urteil vom 13.12.2006 - Az. 2 C 229/06 - entschieden, dass ein Gläubiger, der zunächst ein Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt, bevor er anschließend den Schuldner auf Zahlung verklagt, nicht den Ersatz der Kosten des Inkassounternehmens verlangen könne. Das Gericht argumentierte, dass zwar der Schuldner, der sich - etwa in Folge einer Mahnung - in Zahlungsverzug befindet, dem Gläubiger sämtliche Kosten zu erstatten habe, die diesem durch die erforderliche Rechtsverfolgung entstehen. Zu diesen erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zählten jedoch nicht die Kosten eines Inkassounternehmens. Statt ein Inkassounternehmen zu beauftragen könne der Gläubiger genauso gut sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wodurch die Kosten des Inkassounternehmens eingespart werden.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist allen Gläubigern dringend zu raten: Beauftragen Sie bei Zahlungsverzug des Schuldners sofort, das heißt ohne Einschaltung eines Inkassounternehmens, einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Erhebung einer Zahlungsklage. Die dann entstehenden Kosten hat der Schuldner in jedem Fall zu tragen.

Kommentare (0)

17. Mai 2006

Wenn der Schuldner Insolvenz anmeldet …

Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Berufliches, Gebührenrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:53

… hat der Gläubiger meist ein Problem, an sein Geld zu kommen. Es sei denn, der Schuldner hat auch noch eine Forderung gegen den Gläubiger. Denn dann kann der Gläubiger die Erfüllung seiner Forderung häufig durch Aufrechnung erreichen ohne sich mit der Quote zufrieden geben zu müssen.

Geregelt ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers in der Insolvenz in §§ 94 ff InsO. Diese Vorschriften sollte man unbedingt studieren, wenn ein Insolvenzverwalter die Erfüllung des eigenen Anspruchs ablehnt. Sie können einem den Tag versüßen. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

Kommentare (0)

11. April 2006

Viele Beklagte verderben den Brei

Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Berufliches, Rechtliches, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 20:53

In einer Arzthaftungssache habe ich heute die Klage gegen die behandelnden Ärzte und den Krankenhausträger entworfen. Alle haben ihren (Wohn-)Sitz in unterschiedlichen Städten und unterschiedlichen Gerichtsbezirken. Ein für alle zuständiges örtliches Gericht, was Voraussetzung für eine Klage gegen alle ist, gibt es deshalb nicht.

In der Regel hilft in Arzthaftungsfällen der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) weiter, wonach auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Behandlungsfehler begangen wurde. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch eine Besonderheit: Es wurden mehrere Behandlungsfehler begangen; und zwar an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Gerichtsbezirken.

In einem solchen Fall hilft § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: Das nächsthöhere Gericht hat das örtlich zuständige Gericht auf Antrag zu bestimmen. Das Gesuch habe ich heute an das Oberlandesgericht Hamm versandt. Ich bin gespannt, mit welchem Landgericht die Richter in Hamm mehr sympathisieren: mit dem in Essen oder dem in Duisburg?

Ich werde berichten …

Kommentare (0)

01. März 2006

Insolvenzen in Bottrop

Gespeichert unter: Berufliches, Bottrop, Existenzgründung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:57

Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer heutigen Bottroper Ausgabe berichtet, ist die Zahl der Insolvenzen in Bottrop erneut gestiegen. Im Jahre 2004 seien 95 Menschen in “Privatkonkurs” (richtig muss es heißen: in die Verbraucherinsolvenz) gegangen und im vergangenen Jahr 116. Auch im gewerblichen Bereich steige die Zahl der Pleiten. Während im Jahre 2004 75 Unternehmen Insolvenz angemeldet hätten, seien es im Jahre 2005 76 gewesen.
Hier die Entwicklung der letzten Jahre auf einen Blick (nach Angaben der WAZ, die sich auf Informationen des statistischen Landesamtes beruft):

Verbraucherinsolvenzen:
2005 116
2004 95
2003 59
2002 36

Unternehmensinsolvenzen:
2005 76
2004 75
2003 88
2002 45
2001 38
2000 28

Kommentare (0)

05. Januar 2006

Fax-Spam

Gespeichert unter: Berufliches, Rechtliches, Schadensrecht, TK-Recht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:14

Die unerwünschte Zusendung von Werbung per Telefax ist unzulässig; jedenfalls dann, wenn das (mutmaßliche) Einverständnis des Empfängers nicht vorliegt.

Dies gilt auch außerhalb des Wettbewerbsrechts, also auch zum Schutz von Privatleuten. Nach der Rechtsprechung ist die unerwünschte Zusendung von Fax-Werbung an einen Verbraucher ein Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Besonders verständlich ist das, wenn man sich vorstellt, wie viele Werbe-Faxe einen erreichen könnten, wenn dies zulässig wäre, und man dabei bedenkt, dass der Fax-Ausdruck jedesmal Kosten verursacht.

Und weil ich diese Vorstellung nicht mag, habe ich heute meine erste Abmahnung in eigener Sache verschickt. Und zwar an eine Firma, die - wie soll es in diesen Fällen anders sein - ihren Sitz im Ausland hat. Sie heißt Handyflat Ltd. und hatte mir ein Werbe-Fax zugesandt, in dem mir der Mobilfunktarif BASE angepriesen wurde.

E-Plus dürfte damit nichts zu tun haben. Anderenfalls hätte ich dieses Fax wohl nicht bekommen. Ich bin nämlich schon längst BASE-Kunde.

Kommentare (0)

17. September 2005

Vorsicht vor elektronisch übermittelten Rechnungen!

Gespeichert unter: Berufliches, Existenzgründung, Rechtliches, Steuerrecht, TK-Recht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:14

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer sollten sich vor elektronisch übermittelten Rechungen hüten. Dies rät der Hamburger Anwaltverein. Denn die Online-Rechungen erfüllten in der Regel die Voraussetzungen des § 14 UStG nicht.

Dies ist der Hintergrund der Warnung: § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes schreibt vor, dass eine elektronisch übermittelte Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie qualifiziert signiert, also mit einer elektronischen Signatur versehen ist. An einer solchen Signatur fehlt es den meisten E-Mail-Rechnungen aber leider, sodass es zu Problemen kommen kann, wenn man dennoch die in einer solchen Rechnung ausgewiesene Vorsteuer geltend macht. Spätestens bei einer behördlichen Buchprüfung könnte es dann unangenehm werden.

Ob eine elektronische Signatur auch dann erforderlich ist, wenn der Unternehmer die Rechnung nicht vom Vertragspartner (z. B. per E-Mail) übermittelt bekommt, sondern er sie sich selbst übermittelt, indem er sie von einer Homepage herunterlädt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Kommentare (0)

23. Februar 2005

Verstoß gegen RBerG wettbewerbswidrig

Gespeichert unter: Berufliches, Rechtliches, Standesrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 15:21

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung (BGH, I ZR 182/02 vom 11.11.2004 [PDF]) nun klargestellt, dass Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) eine dem Wettbewerbsschutz dienende Vorschrift i. S. d. § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Dies hat zur Folge, dass von einem Rechtsanwalt abgemahnt werden kann, wer gegen das RBerG verstößt; vorausgesetzt natürlich, dass ein Konkurrenzverhältnis vorliegt.

Kommentare (0)

Anwaltswerbung weiter erleichtert

Gespeichert unter: Berufliches, Standesrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 14:34

Mit einer Änderung des § 7 BORA möchte die Bundesrechtsanwaltskammer auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Werberecht der Rechtsanwälte reagieren. Das BVerfG hatte zuletzt entschieden (BVerfG, 1 BvR 159/04 vom 28.7.2004), dass sich ein Rechtsanwalt durchaus als “Spezialist” für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnen dürfe, wenn er sich tatsächlich auf einen engen Bereich aus dem weiten Feld der Rechtsberatung spezialisiert habe.

Die aktuelle Regelung des § 7 BORA normiert hingegen, dass unabhängig von der Angabe von Fachanwaltsbezeichnungen als Teilbereiche der Berufstätigkeit nur Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benannt werden dürfen. Die Vorschrift steht insoweit nicht (mehr) in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG.

Die geänderte Regelung soll zukünftig die Angabe von Teilbereichen der Berufstätigkeit generell erlauben. Der Rechtsanwalt muss allerdings - verständlicherweise - im Zweifel nachweisen, dass er auf dem jeweiligen Rechtsgebiet auch tatsächlich über die Qualifikationen verfügt, die zu haben er mit der gewählten Bezeichnung (z. B. Spezialist) vorgibt.

Die noch erforderliche Zustimmung des Bundesministeriums der Justiz vorausgesetzt, lautet die Neufassung des § 7 BORA wie folgt:

§ 7 Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
(1) Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.
(2) Benennungen nach Absatz 1 sind unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder sonst irreführend sind.
(3) Wer Teilbereiche der Berufstätigkeit benennt, ist verpflichtet, sich auf diesen Gebieten fortzubilden. Auf Verlangen der Rechtsanwaltskammer ist dies nachzuweisen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften nach § 9 entsprechend.

Kommentare (0)