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30. Juni 2010

Das Eigenheim nach der Trennung

Gespeichert unter: Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufvertragsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:10

Nach einer Trennung stellt sich die Frage, was mit einem gemeinsamen, also im Miteigentum beider Eheleute stehenden Eigenheim geschieht.

Während des Trennungszeitraumes, also bis zur Rechtskraft der Ehescheidung, kann keiner der Eheleute von dem anderen den Verkauf der Immobilie verlangen. Denn der Gesetzgeber hat die Scheidung vom Ablauf einer Trennungszeit von mindestens einem Jahr abhängig gemacht, damit die Eheleute in dieser Zeit wieder zusammen finden. Könnte einer der Ehegatten vom anderen die Zustimmung zum Hausverkauf verlangen, würde dies das Scheitern der Ehe zemetieren und dem Zweck des obigatorischen Trennungsjahres zuwiderlaufen. Ein Verkauf ist in der Trennungsphase deshalb grundsätzlich nur möglich, wenn beide sich einig sind.

Nach Rechtskraft der Scheidung sieht die Sache anders aus. Nun kann jeder Ehegatte vom anderen die Zustimmung zum Verkauf des Hauses verlangen. Diese Zustimmung kann erforderlichenfalls sogar eingeklagt werden.

Stimmt der andere Ehegatte einem Verkauf der Immobilie nicht zu, dann kann auch - sogar schon in der Trennungsphase - eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragt werden. Die Immobilie wird dann versteigert und der Erlös geteilt. Allerdings kann eine Teilungsversteigerung vor Rechtskraft der Scheidung gegen den Willen des anderen Ehegatten dann nicht erzwungen werden, wenn es sich bei dem Miteigentumsanteil des antragstellenden Ehegatten um nahezu sein ganzes Vermögen handelt. In diesem Fall bedarf die Durchführung der Teilungsversteigerung gem. § 1365 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten.

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22. Dezember 2006

Absenderangaben in E-Mails

Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtliches, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:59

Bisher war unklar, ob E-Mails im geschäftlichen Verkehr als Geschäftbriefe anzusehen sind, ob sie also die für Geschäftsbriefe vorgesehenen Pflichtangaben enthalten müssen.

Nun hat der Gesetzgeber die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 die für Geschäftsbriefe geltenden Vorschriften auf E-Mails erweitert. So bedarf es zukünftig insbesondere folgender Angaben in einer E-Mail-Signatur:

  • Rechtsform und Sitz der Gesellschaft;
  • ggf. Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
  • ggf. Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Die Nichtbeachtung dieser Änderung könnte die Folge haben, von einem Mitbewerber in Anspruch genommen, also kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

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06. September 2006

Das BGB auf Englisch

Gespeichert unter: AGB-Recht, Allg. Zivilrecht, Allgemein, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Rechtliches, Reiserecht, Schadensrecht, TK-Recht, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:40

Das Bundesjustizministerium hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ins Englische übersetzt. Auf dieser Seite des Bundesjustizministeriums kann der “German Civil Code” heruntergeladen werden.

Das Bundesjustizministerium plant sogar, das fremdsprachige Gesetzesangebot kontinuierlich zu erweitern.

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23. September 2005

“Zahlungsunfähig”

Gespeichert unter: Allgemein, Gesellschaftsrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Steuerrecht, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 19:58

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, so sind die Verantwortlichen verpflichtet, einen Insovenzantrag zu stellen. So soll sichergestellt werden, dass die Liquidität des Unternehmens sich nicht noch weiter verschlechtert und dass die Gläubiger einen möglichst großen Anteil ihrer Forderungen realisieren können. Ein Verantwortlicher, der es im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens unterlässt Insolvenzantrag zu stellen, macht sich strafbar. So weit die Theorie.

Was der Begriff der Zahlungsunfähigkeit genau bedeutet, d. h. unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Unternehmen als zahlungsunfähig anzusehen ist, war bisher aber unklar. Aus dem Gesetz lässt sich dies nicht ableiten.

Deshalb hat das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2005 (Az.: IX ZR 123/04) ganz besondere Bedeutung. Die Karlsruher Richter entwickelten eine Definition des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit und sorgten so für mehr Rechtssicherheit.

Zahlungsunfähig sei, so der BGH, ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen mindestens 90% des Gesamtbetrages seiner Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Der Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise muss demnach Insolvenzantrag stellen, wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens innerhalb einer Drei-Wochen-Frist nicht auf weniger als 10% des ursprünglichen Gesamtbetrages reduziert werden können. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr sich strafbar zu machen.

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29. April 2005

Änderung des GmbH-Rechts

Gespeichert unter: Existenzgründung, Gesellschaftsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:45

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Änderung des GmbH-Rechts. Ab 01.01.2006 soll nach dem Gesetzentwurf, der heute den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet wurde, das Mindeststammkapital von 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt werden (vgl. Information des Bundesministeriums der Justiz). Die Neuregelung ist Bestandteil des 20-Punkte-Programms zur Umsetzung der Agenda 2010.

Sollte das Gesetzesvorhaben die erforderliche Zustimmung in den Gremien finden, dann wird ab dem nächsten Jahr eine GmbH-Gründung einfacher sein als zuvor. Eine überfällige Reform, denn längst macht die Rechtsform der britischen Limited unserer deutschen GmbH u. a. wegen der niedrigeren Gründungskosten mächtig Konkurrenz. Ob die Änderung die erhoffte Steigerung der Zahl von Firmengründungen zur Folge haben wird, bleibt abzuwarten.

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