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01. März 2006

Insolvenzen in Bottrop

Gespeichert unter: Berufliches, Bottrop, Existenzgründung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:57

Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer heutigen Bottroper Ausgabe berichtet, ist die Zahl der Insolvenzen in Bottrop erneut gestiegen. Im Jahre 2004 seien 95 Menschen in “Privatkonkurs” (richtig muss es heißen: in die Verbraucherinsolvenz) gegangen und im vergangenen Jahr 116. Auch im gewerblichen Bereich steige die Zahl der Pleiten. Während im Jahre 2004 75 Unternehmen Insolvenz angemeldet hätten, seien es im Jahre 2005 76 gewesen.
Hier die Entwicklung der letzten Jahre auf einen Blick (nach Angaben der WAZ, die sich auf Informationen des statistischen Landesamtes beruft):

Verbraucherinsolvenzen:
2005 116
2004 95
2003 59
2002 36

Unternehmensinsolvenzen:
2005 76
2004 75
2003 88
2002 45
2001 38
2000 28

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17. September 2005

Vorsicht vor elektronisch übermittelten Rechnungen!

Gespeichert unter: Berufliches, Existenzgründung, Rechtliches, Steuerrecht, TK-Recht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:14

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer sollten sich vor elektronisch übermittelten Rechungen hüten. Dies rät der Hamburger Anwaltverein. Denn die Online-Rechungen erfüllten in der Regel die Voraussetzungen des § 14 UStG nicht.

Dies ist der Hintergrund der Warnung: § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes schreibt vor, dass eine elektronisch übermittelte Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie qualifiziert signiert, also mit einer elektronischen Signatur versehen ist. An einer solchen Signatur fehlt es den meisten E-Mail-Rechnungen aber leider, sodass es zu Problemen kommen kann, wenn man dennoch die in einer solchen Rechnung ausgewiesene Vorsteuer geltend macht. Spätestens bei einer behördlichen Buchprüfung könnte es dann unangenehm werden.

Ob eine elektronische Signatur auch dann erforderlich ist, wenn der Unternehmer die Rechnung nicht vom Vertragspartner (z. B. per E-Mail) übermittelt bekommt, sondern er sie sich selbst übermittelt, indem er sie von einer Homepage herunterlädt, ist noch nicht abschließend geklärt.

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04. Mai 2005

Ich-AG bis Ende 2007 möglich

Gespeichert unter: Existenzgründung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 06:48

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Existenzgründungen in Form der sogenannten Ich-AG bis Ende 2007 möglich sein. Gleichzeitig soll § 57 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass der Existenzgründungszuschuss nur noch an Existenzgründer gezahlt wird, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit darlegen. Gründer müssen also zukünftig nicht nur ein Geschäftskonzept und ein Tragfähigkeitsgutachten vorlegen, sondern auch darlegen, dass sie für die Selbstständigkeit geeignet sind.

Erst fördert der Staat Existenzgründer, damit möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden, und dann schränkt er diese Förderung wieder ein. Was sagt uns das?

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29. April 2005

Änderung des GmbH-Rechts

Gespeichert unter: Existenzgründung, Gesellschaftsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:45

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Änderung des GmbH-Rechts. Ab 01.01.2006 soll nach dem Gesetzentwurf, der heute den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet wurde, das Mindeststammkapital von 25.000 EUR auf 10.000 EUR herabgesetzt werden (vgl. Information des Bundesministeriums der Justiz). Die Neuregelung ist Bestandteil des 20-Punkte-Programms zur Umsetzung der Agenda 2010.

Sollte das Gesetzesvorhaben die erforderliche Zustimmung in den Gremien finden, dann wird ab dem nächsten Jahr eine GmbH-Gründung einfacher sein als zuvor. Eine überfällige Reform, denn längst macht die Rechtsform der britischen Limited unserer deutschen GmbH u. a. wegen der niedrigeren Gründungskosten mächtig Konkurrenz. Ob die Änderung die erhoffte Steigerung der Zahl von Firmengründungen zur Folge haben wird, bleibt abzuwarten.

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17. April 2005

Niemals ohne Krankenversicherung

Gespeichert unter: Existenzgründung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:03

Wie Spiegel Online eindrucksvoll berichtet, kann der Verlust des Krankenversicherungsschutzes für den Betroffenen katastrophale Folgen haben. Wer nicht versichert ist, hat im Falle einer Erkrankung schlechte Karten, denn er muss die Rechnung selbst bezahlen, wenn er einen Arzt aufsucht. Und die Kosten der Behandlung können schnell in die Tausende gehen.

Der Betroffene gerät so in einen Teufelskreis. Denn in den meisten Fällen steht er finanziell ohnehin schon schlecht da. Die Arztrechnungen sind dann der letzte Dolchstoß.

Oft sind es gescheiterte Existenzgründer, die ihren Versicherungsschutz in der Krankenversicherung verlieren, weil sie die Monatsbeiträge für ihre private Versicherung nicht mehr aufbringen können. Mehr als zwei Monate Zahlungsrückstand verzeiht kein Versicherer. Als Selbstständiger kann man dem Verlust des Versicherungsschutzes nur dadurch vorbeugen, dass man stets für genügend Liquidität sorgt um die Versicherungsbeiträge zu zahlen. Da nun aber die Liquidität eines Unternehmers wesentlich vom Erfolg des Unternehmens abhängt, gehört der Verlust des Krankenversicherungsschutzes zwangsläufig zu den normalen Risiken eines Existenzgründers.

Für Existenzgründer, die einen Existenzgründungszuschuss von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten (Stichwort: Ich-AG), gibt es eine Möglichkeit, dem Dilemma zu entkommen. Scheitert die Existenzgründung innerhalb der ersten drei Jahre, so besteht unter Umständen die Möglichkeit, wieder Arbeitslosengeld zu beziehen und in die gesetzliche Kankenversicherung zurückzukehren.

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