02. Dezember 2010
Goldzähne trotz Goldallergie
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:19
In einer Arzthaftungssache habe ich den ehemaligen Zahnarzt meiner Mandantin vor dem Amtsgericht Bottrop auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Der Zahnarzt hatte meiner Mandantin eine Oberkieferprothese mit einer Goldlegierung eingegliedert, obwohl ihm der Allergiepass meiner Mandantin vorlag, in dem ihr eine Goldallergie bescheinigt wird.
Meine Mandantin klagte anschließend über Beschwerden wie Zungenbrennen, Zahnfleischentzündung, etc. Die Oberkieferprothese musste entfernt und gegen eine andere - aus anderem Material - ausgetauscht werden.
Im Rahmen des Verfahrens vor dem Amtsgericht Bottrop wurde nun ein medizinisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, ob der Zahnarzt einen Behandlungsfehler begangen hat.
Ich muss zugeben, dass ich es nicht für möglich hielt, dass die Eingliederung von hochgoldhaltigem Zahnersatz trotz Bescheinigung einer Goldallergie im Allergiepass lege artis, also fachgerecht, sein könnte. Das aber ist das überraschende Ergebnis der Untersuchung des Sachverständigen. In seinem Gutachten stellt der Sachverständige sogar die kühne These auf, meine Mandantin habe überhaupt keine Goldallergie. Er begründet dies damit, dass meine Mandantin ausweislich der Behandlungsunterlagen des Zahnarztes Goldschmuck getragen habe. Die Beschwerden meiner Mandantin seien psychosomatischer Natur.
Und das ist noch nicht alles. Der Sachverständige meint außerdem noch, dass er es ebenfalls nicht als Behandlungsfehler ansehe, dass der Zahnarzt nicht wenigstens sicherheitshalber einen Goldallergietest durchgeführt hat, bevor er den hochgoldhaltigen Zahnersatz bei meiner Mandantin eingliederte.
Ich bin kein Mediziner, sondern Jurist. Genauso wie der zuständige Richter. Deshalb maße ich mir eine Bewertung der Arbeit des Sachverständigen nicht an. Das kann nur ein weiterer Mediziner leisten. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, das Gutachten eines anderen Sachverständigen einzuholen.
Als rationaler Mensch erlaube ich mir aber, die Logik zu bemühen: Wenn ein Arzt eine Goldallergie im Allergiepass bescheinigt hatte, dann muss der nachbehandelnde Arzt, dem andere Erkenntnisse oder Befunde nicht vorliegen, die Richtigkeit der Diagnose unterstellen oder aber selbst einen Befund erheben. Anderenfalls würde ohne eine ordentliche, nach gesicherten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Befunderhebung eine Diagnose gestellt. Wer dies als richtig ansieht, erteilt der Schulmedizin eine Absage.
Wir erwarten mit Spannung die Entscheidung des Gerichts.
25. Juni 2009
Nasenbeine in der Ambulanz
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Rechtliches, Schadensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:19
In einer Arzthaftungssache wurde in der heutigen Gerichtsverhandlung der Sachverständige zu der Frage vernommen, ob der Allgemeinmediziner in der Unfallambulanz den Bruch des Nasenbeins, den mein Mandant bei einem Verkehrsunfall erlitten hatte, auf dem Röntgenbild hätte erkennen müssen.
Der Sachverständige sinngemäß: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt hätte die Fraktur sicher erkennen müssen, ein Mediziner einer anderen Fachrichtung dagegen nicht ohne weiteres.
Diese Aussage erstaunte mich schon sehr, hatte ich doch - als Nichtmediziner - den Bruch auf dem Röntgenbild sofort erkannt.
Jedenfalls waren wir uns in einem Punkt einig: Wenn eine Verletzung nicht in das Fachgebiet des diensthabenden Arztes in der Unfallambulanz fällt, dann muss er - nach der notfallmäßigen Erstversorgung - den Patienten jedenfalls an einen Facharzt verweisen um die Verletzung sauber diagnostizieren zu lassen.
07. Mai 2007
Nur noch Kopfschütteln
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:39
In einer Arzthaftungssache hat das Landgericht meiner Klage stattgegeben und den beklagten Träger des Krankenhauses, in dem meine Mandantin behandelt worden war, wegen Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers zu einer erheblichen Schmerzensgeldzahlung verurteilt. Meine Mandantin hatte in dem Krankenhaus einen Schlaganfall erlitten und anschließend zwei Tage lang in ihrem Krankenbett gelegen ohne dass irgendwelche Maßnahmen der Behandlung oder Befunderhebung eingeleitet wurden, obwohl das Pflegepersonal über die drastische Verschlechterung des Gesundheitszustandes meiner Mandantin informiert worden war.
Treffend formuliert das Gericht:
Betrachtet man [...], wie es geboten ist, die vorstehenden Umstände in ihrer Gesamtheit, kann man für das Vorgehen im Hause der Beklagten nur noch Kopfschütteln übrig haben.
06. September 2006
Das BGB auf Englisch
Gespeichert unter: AGB-Recht, Allg. Zivilrecht, Allgemein, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Rechtliches, Reiserecht, Schadensrecht, TK-Recht, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 17:40
Das Bundesjustizministerium hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ins Englische übersetzt. Auf dieser Seite des Bundesjustizministeriums kann der “German Civil Code” heruntergeladen werden.
Das Bundesjustizministerium plant sogar, das fremdsprachige Gesetzesangebot kontinuierlich zu erweitern.
11. April 2006
Viele Beklagte verderben den Brei
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Berufliches, Rechtliches, Verfahrensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 20:53
In einer Arzthaftungssache habe ich heute die Klage gegen die behandelnden Ärzte und den Krankenhausträger entworfen. Alle haben ihren (Wohn-)Sitz in unterschiedlichen Städten und unterschiedlichen Gerichtsbezirken. Ein für alle zuständiges örtliches Gericht, was Voraussetzung für eine Klage gegen alle ist, gibt es deshalb nicht.
In der Regel hilft in Arzthaftungsfällen der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) weiter, wonach auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Behandlungsfehler begangen wurde. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch eine Besonderheit: Es wurden mehrere Behandlungsfehler begangen; und zwar an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Gerichtsbezirken.
In einem solchen Fall hilft § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: Das nächsthöhere Gericht hat das örtlich zuständige Gericht auf Antrag zu bestimmen. Das Gesuch habe ich heute an das Oberlandesgericht Hamm versandt. Ich bin gespannt, mit welchem Landgericht die Richter in Hamm mehr sympathisieren: mit dem in Essen oder dem in Duisburg?
Ich werde berichten …
15. März 2006
Blutspende: ärztliche Aufklärungspflicht
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Rechtliches — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:36
Blutspender müssen über die Risiken der Blutentnahme umfassend aufgeklärt werden. Der Bundesgerichtshof erklärte in einem Urteil vom 14.03.2006, dass dies auch für ganz seltene Risiken gelte, wenn diese für den Eingriff spezifisch seien und im Fall ihrer Verwirklichung die Lebensführung erheblich beeinträchtigen könnten. Gerade weil ein Blutspender altruistisch handele, müsse ihm durch eine besonders umfassende Aufklärung ermöglicht werden abzuschätzen, ob er das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung zum Wohle der Allgemeinheit hinzunehmen bereit sei (Az.: VI ZR 279/04).
Geklagt hatte ein Blutspender, dem bei der Blutspende ein Nerv verletzt worden war mit der Folge, dass er nun zu 50% arbeitsunfähig ist. In der ihm ausgehändigten Aufklärungsbroschüre hatte nur gestanden, dass es in ganz besonders seltenen Fällen auch zu Nervschädigungen kommen kann, ohne dass die Folgen einer solchen Nervschädigung beschrieben wurden.
17. Juli 2005
Pflegeheime müssen einschneidende Schutzmaßnahmen nicht gegen den Willen ihrer Bewohner ergreifen
Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Arzthaftungsrecht, Rechtliches, Schadensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:43
In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Pflegeheime keine einschneidenden Schutzmaßnahmen für Bewohner ergreifen müssen, wenn diese das nicht wollen. Das Karlsruher Gericht gab damit einem Dresdner Pflegeheim Recht, das von einer Krankenkasse auf 86.000 Euro Schadenersatz verklagt worden war, nachdem eine bei ihr versicherte Heimbewohnerin schwer gestürzt und drei Monate später an den Folgen des Unfalls gestorben war (Urteil vom 14.07.2005, Az.: III ZR 391/04).
06. April 2005
Mehr Tote durch Ärztepfusch als im Straßenverkehr
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:10
Wie die Süddeutsche berichtet, ist nach Angaben des Präsidenten der deutschen chirurgischen Gesellschaft davon auszugehen, dass mehr Menschen durch Ärztepfusch sterben als im Straßenverkehr ums Leben kommen. Ärztepfusch gehöre damit zu den 10 häufigsten Todesursachen und sei statistisch sogar noch vor Aids und Brustkrebs anzusiedeln. Die Ursache hierfür sei in den kleinen Unzulänglichkeiten des Alltags zu erblicken. Verwechslungen von Namen oder Medikamenten kämen häufig vor und hätten teilweise dramatische Auswirkungen.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Insoweit unterscheidet sich ein Arzt nicht von einem Schreiner, ein Krankenhaus nicht von einer Baustelle. Alarmierend ist allein die offensichtlich hohe Zahl ärztlicher Behandlungsfehler.
Ich kann nur jedem, der falsch behandelt worden ist, dringend raten sein Recht durchzusetzen. Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen Arzt geltend zu machen, sollte kein Tabu sein. Wer zum Arzt geht, schließt mit dem Arzt stillschweigend einen Behandlungsvertrag ab. Diesen Vertrag hat der Arzt, der mit seiner Tätigkeit schließlich Geld verdient, ordnungsgemäß zu erfüllen. Und wer nicht ordentlich arbeitet, der hat nach dem Gesetz für den Schaden aufzukommen, den er dadurch anrichtet. Warum das bei einem Arzt anders sein sollte als bei einem Schreiner und in einem Krankenhaus anders als auf einer Baustelle, erschließt sich mir nicht.