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31. Oktober 2012

Poker-Gewinne steuerpflichtig

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:39

Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 31. Oktober 2012 (Az. 12 K 1136/11) entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen.

Geklagt hat ein Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren teilnimmt. In den letzten Jahren gewann er Preisgelder im sechsstelligen Bereich. Diese Preisgelder hatte das Finanzamt in dem Steuerbescheid, den der Kläger mit seiner Klage angefochten hat, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Das Finanzamt hat die Ansicht vertreten, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei sind. Wer das Pokerspiel berufsmäßig betreibe, der erziele mit seinen Gewinnen steuerpflichtige Einkünfte.

Das FG Köln hat die Klage abgewiesen.

Die Gewinne eines Pokerspielers sind nach Meinung des Finanzgerichts jedenfalls dann zu besteuern, wenn er über Jahre hinweg immer wieder erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnehme. Es komme nicht darauf an, ob der Spielerfolg bei einem Durchschnittsspieler, der der Kläger nicht ist, oder bezogen auf ein einzelnes Blatt vom Zufall abhänge. Entscheidend sei, ob der Pokerspieler nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und hierbei wiederholt Gewinne erziele.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das FG Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.

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15. April 2010

Steuerbefreiung für Karstadt?

Gespeichert unter: Bottrop, Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:56

Zur Rettung des in Insolvenz befindlichen Karstadt-Konzerns haben die Gläubiger nach einer Meldung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 15. April 2010 auf 97 Prozent ihrer Forderungen verzichtet. Karstadt wurden also 97 Prozent seiner Schulden erlassen, um ein Überleben der Warenhauskette und der vielen Tochtergesellschaften zu gewährleisten.

Steuerrechtlich ist der Schuldenerlass als außerordentlicher Ertrag zu qualifizieren. Eine Reduzierung der Verbindlichkeiten wird der Mehrung des Kapitals gleichgestellt. Und zwar zurecht. Ob die Schulden eines Unternehmens um 100.000 EUR sinken oder das Vermögen eines Unternehmens um 100.000 EUR steigt, macht im Ergebnis keinen Unterschied.

Nun ist es nur logisch, dass der Betrag, um den die Schulden schrumpfen, zu versteuern ist. Der Schuldenerlass führt also dazu, dass Karstadt für den Betrag, um den sich seine Schulden reduzieren, Gewerbesteuer an die Gemeinden zahlen muss.

Einige Gemeinden, darunter auch die Stadt Bottrop, ziehen nun in Erwägung, Karstadt die Gewerbesteuer zu erlassen. Dies soll ein weiterer Beitrag zur Rettung des Konzerns sein.

Was auf den ersten Blick als positiver Beitrag zur Unternehmensrettung erscheint, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Wettbewerbsverzerrung und sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehndlung. Wenn die drohende Pleite von Karstadt für einen Steuererlass genügt, warum kommen dann nicht auch kleine und mittelständische insolvente Unternehmen in diesen Genuss? Und: Karstadt hat in der Vergangenheit viele Einzelhändler vom Markt verdrängt - Einzelunternehmer, die ihre Existenz verloren haben, weil sie nicht über die Kapitalkraft verfügten um in puncto Angebotsvielfalt und Preisgestaltung mit dem Kaufhaus-Riesen mitzuhalten. Soll dieser Vorgang durch ein Steuergeschenk auch noch belohnt werden? Müsste nun nicht auch Karstadt dem gleichen volkswirtschaftlichen Faktor zum Opfer fallen wie die Einzelhändler, die zuvor von Karstadt in die Pleite gedrängt wurden? Die von Karstadt verdrängten Einzelhändler kamen auch nicht in den Genuss staatlicher Geschenke.

Zugegeben: Die Erhaltung eines Unternehmens und damit auch von Arbeitsplätzen ist ein ehrbares und richtiges Ziel. Aber der Staat ist aus guten Gründen verfassungsrechtlich zur Gleichbehandlung verpflichtet. Und das Gleichbehandlungsgebot ist - so lehrt uns die Geschichte - ein hohes Gut, das nicht geopfert werden sollte. Auch nicht zum Zwecke der Erhaltung vieler Arbeitsplätze.

Es wäre doch so einfach: Der Gesetzgeber könnte gesetzlich regeln, dass jedes Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hat und Mitarbeiter beschäftigt, zukünftig keine Steuern mehr zahlen muss. Das wäre zwar nicht finanzierbar, aber dafür wäre es gerecht.

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20. Mai 2009

Häusliches Arbeitszimmer

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:58

Das Finanzgericht Münster hält die neue Regelung über die nur noch beschränkte Möglichkeit, Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen, zumindest teilweise für verfassungswidrig. Mit Beschluss vom 8. Mai 2009 (Az. 1 K 2872/08 E) hat das Gericht ein finanzgerichtliches Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Geklagt hatte ein Lehrer. Ihm war die steuerliche Berücksichtigung seines häuslichen Arbeitszimmers vom Finanzamt wegen der seit 2007 geltenden Neuregelung versagt worden. Der Einwand des Lehrers, dass ihm ein Arbeitsplatz an der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nicht zu Verfügung stehe, war vom Finanzamt zurückgewiesen worden.

Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass diese Neuregelung jedenfalls insoweit verfassungswidrig sei, als sie einer Geltendmachung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers auch dann entgegensteht, wenn ein außerhäuslicher Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht. Insoweit verstoße die Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, das Gebot der Folgerichtigkeit und das objektive Nettoprinzip.

Die Entscheidung des BVerfG bleibt abzuwarten.

Es dürfte nicht ganz unwahrscheinlich sein, dass das BVerfG der Auffassung des Finanzgerichts Münster folgt.

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12. Dezember 2008

Pendlerpauschale verfassungswidrig!

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:43

Bereits hier hatte ich berichtet, dass einige Finanzgerichte die Pendlerpauschale für verfassungswidrig hielten.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Pendlerpauschale ist verfassungswidrig!

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28. März 2007

Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:33

Nach dem Finanzgericht Niedersachsen (siehe diesen Bericht im Blawg) hält nun auch das Finanzgericht des Saarlandes (Beschluss vom 22.03.2007, Az.: 2 K 2442/06) die geänderte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nun nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden können, verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Prinzipien des objektiven und des subjektiven Nettoprinzips.

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08. März 2007

Pendlerpauschale verfassungswidrig?

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:54

Seit dem 01. Januar 2007 sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als, sondern nur noch wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig; und dies auch nur noch pauschal mit 0,30 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält diese Gesetzesänderung für verfassungswidrig. Mit Beschluss vom 27. Februar 2007 (Az.: 8 K 549/06) hat das Gericht ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung angerufen.

Nach Auffassung des Finanzgerichts ist die Neuregelung der Pendlerpauschale mit dem im Steuerrecht von Verfasungs wegen geltenden Nettoprinzip nicht vereinbar.

Das subjektive Nettoprinzip besagt, dass die Besteuerung von Einkommen nicht dazu führen darf, dass dem Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuer nur noch ein unterhalb des Existenzminimums liegender Betrag verbleibt. Dies sei, so das Finanzgericht, in einer bestimmten Konstellation aber der Fall; nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige nur deshalb steuerpflichtig werde, weil er die ersten 20 Entfernungskilometer nicht mehr als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen darf.

Auch gegen das objektive Nettoprinzip verstoße die Neuregelung. Nach dem objektiven Nettoprinzip müssen alle Aufwendungen, die die Erzielung von Erwerbseinkommen erst ermöglichen, - wenn auch in pauschalierter Form - abzugsfähig sein. Aufwendungen für Fahrten zwichen Wohnung und Arbeitsstätte gehörten zu diesen Aufwendungen.

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14. März 2006

Besteuerung von Abfindungen

Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:40

Wie Abfindungen seit dem 01. Januar 2006 besteuert werden, kann man hier beim manager magazin nachlesen.

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02. Februar 2006

Steuerlast bei 400-Euro-Jobs

Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 21:48

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 01.02.2006, Az.: 5 AZR 628/04), dass die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2%, die der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte abführen muss, wenn nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wird, vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten werden kann, wenn ein “Bruttolohn” im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.

Allerdings: Der Arbeitgeber muss die Steuer nicht vom Lohn abziehen. Er kann sie auch aus eigener Tasche zahlen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass es sich um 8 EUR pro Monat handelt, durchaus sinnvoll. Der Aufwand für die buchhalterischen Tätigkeiten, die ein Abzug vom Lohn erfordert, dürfte höher liegen.

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14. Dezember 2005

Steuerklasse I - VI

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 18:05

Erst heute wieder habe ich festgestellt, wie weit verbreitet der Irrtum ist, dass es von der Steuerklasse abhänge, wieviel Steuern man zahlen muss.

Aus diesem Grunde weise ich darauf hin, dass das Jahreseinkommen völlig unabhängig von der Steuerklasse besteuert wird. Von der Steuerklasse hängt lediglich ab, wieviel Lohnsteuer monatlich im Voraus zu zahlen ist. Zahlt man wegen einer ungünstigen Steuerklasse zu viel Lohnsteuer voraus, so führt dies zu einer Steuererstattung am Ende des Jahres.

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23. September 2005

“Zahlungsunfähig”

Gespeichert unter: Allgemein, Gesellschaftsrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Steuerrecht, Strafrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 19:58

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, so sind die Verantwortlichen verpflichtet, einen Insovenzantrag zu stellen. So soll sichergestellt werden, dass die Liquidität des Unternehmens sich nicht noch weiter verschlechtert und dass die Gläubiger einen möglichst großen Anteil ihrer Forderungen realisieren können. Ein Verantwortlicher, der es im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens unterlässt Insolvenzantrag zu stellen, macht sich strafbar. So weit die Theorie.

Was der Begriff der Zahlungsunfähigkeit genau bedeutet, d. h. unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Unternehmen als zahlungsunfähig anzusehen ist, war bisher aber unklar. Aus dem Gesetz lässt sich dies nicht ableiten.

Deshalb hat das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2005 (Az.: IX ZR 123/04) ganz besondere Bedeutung. Die Karlsruher Richter entwickelten eine Definition des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit und sorgten so für mehr Rechtssicherheit.

Zahlungsunfähig sei, so der BGH, ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen mindestens 90% des Gesamtbetrages seiner Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Der Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise muss demnach Insolvenzantrag stellen, wenn die Verbindlichkeiten des Unternehmens innerhalb einer Drei-Wochen-Frist nicht auf weniger als 10% des ursprünglichen Gesamtbetrages reduziert werden können. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr sich strafbar zu machen.

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17. September 2005

Vorsicht vor elektronisch übermittelten Rechnungen!

Gespeichert unter: Berufliches, Existenzgründung, Rechtliches, Steuerrecht, TK-Recht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 09:14

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer sollten sich vor elektronisch übermittelten Rechungen hüten. Dies rät der Hamburger Anwaltverein. Denn die Online-Rechungen erfüllten in der Regel die Voraussetzungen des § 14 UStG nicht.

Dies ist der Hintergrund der Warnung: § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes schreibt vor, dass eine elektronisch übermittelte Rechnung nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie qualifiziert signiert, also mit einer elektronischen Signatur versehen ist. An einer solchen Signatur fehlt es den meisten E-Mail-Rechnungen aber leider, sodass es zu Problemen kommen kann, wenn man dennoch die in einer solchen Rechnung ausgewiesene Vorsteuer geltend macht. Spätestens bei einer behördlichen Buchprüfung könnte es dann unangenehm werden.

Ob eine elektronische Signatur auch dann erforderlich ist, wenn der Unternehmer die Rechnung nicht vom Vertragspartner (z. B. per E-Mail) übermittelt bekommt, sondern er sie sich selbst übermittelt, indem er sie von einer Homepage herunterlädt, ist noch nicht abschließend geklärt.

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27. März 2005

Steueramnestie: Frist läuft ab

Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 23:14

Für Steuersünder wird die Zeit knapp. Am Monatsende läuft die Amnestiefrist für Fiskusflüchtlinge ab. Nach übereinstimmender Auffassung von Finanzexperten der Koalition und der Opposition hat das Angebot der Bundesregierung die Erwartungen allerdings nicht erfüllt.

Dies berichtet Spiegel Online.

Dass die Steuereinnahmen, die duch die sogenannte Steueramnestie erzielt werden sollten, anscheinend geringer ausgefallen sind als erwartet, dürfte wenig überraschen. Viel bemerkenswerter ist meines Erachtens die Tatsache, dass es Steuersündern überhaupt ermöglicht wurde in die “Steuerehrlichkeit” zurückzukehren, und zwar ohne strafrechtliche Folgen. Die Botschaft, die die Bundesregierung hierdurch vermittelt hat, könnte verheerende Folgen haben; bei vielen bisher ehrlichen Steuerzahlern ist nämlich der Eindruck entstanden, dass Steuersünder nichts zu befürchten haben, weil sie ihr Fehlverhalten ja später jederzeit ohne für sie nachteilige Folgen wiedergutmachen könnten. Es bleibt zu hoffen, dass diesem Irrtum nicht allzu viele Menschen unterliegen. Denn Steuerhinterziehung ist und bleibt auch in Zukunft strafbar. Die Statistik über die Zahl der Steuerstraftaten sollte jedenfalls im Auge behalten werden.

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