26. Februar 2010
“Bushido” und “John Thompson” mahnen weiter ab
Gespeichert unter: Rechtliches, Urheberrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 18:50
Hier häufen sich die Fälle, in denen “Bushido” und “John Thompson” Urheberrechtsverstöße abmahnen.
Die Kanzlei “Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe” vertritt die Interessen von Herrn Anis Mohamed Ferchichi alias “Bushido” und verfolgt angebliche Verletzungen des Urheberrechts ihres Mandanten an Werken wie “Bushido (feat. Karel Gott): Für immer jung”, die dadurch begangen worden sein sollen, dass eine Datei namens “German Top 100 Single Charts” oder ähnlich, die das Werk von “Bushido” enthalten soll, heruntergeladen und über das benutzte Filesharing-Programm anderen zugänglich gemacht wurde. Die Kollegen verlangen in ihrem Abmahnschreiben die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschbetrages von 350,00 Euro um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen.
Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk vertreten die Interessen von Raymond Louis Bacharach, dem Inhaber der Firma John Thompson Productions e. K., die Inhaberin der Urheberrechte an diversen pornografischen Filmaufnahmen ist. Auch sie verfolgen Urheberrechtsverstöße durch das Herunterladen und anschließende Zugänglichmachen von Werken ihres Mandanten im Internet über Filesharing-Software und verlangen die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines - mit 1.298,00 Euro allerdings deutlich höheren - Pauschbetrages.
Es kann nur dringend davor gewarnt werden, die begehrten Unterlassungserklärungen abzugeben. Es sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wenn im Einzelfall überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, dann eine sogenannte modifizierte, also abgeänderte Unterlassungserklärung, die nicht so weitreichend ist wie die von der Gegenseite vorformulierte. Es wird dringend davon abgeraten, eine modigizierte Unterlassungserklärung selbst zu formulieren oder gar im Internet zu beschaffen!
07. Januar 2010
KSK versendet Meldebogen für 2009
Gespeichert unter: Arbeitsrecht, Rechtliches, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:51
Die Künstlersozialkasse hat damit begonnen, die Meldebögen für 2009 zu versenden. Bis 31. März 2010 müssen die im Jahr 2009 an Künstler gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse gemeldet werden, die auf der Grundlage dieser Meldung dann die Künstlersozialabgabe berechnet.
Die Einhaltung der Meldefrist ist für alle Unternehmer, die zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, unbedingt sicherzustellen. Anderenfalls droht ein Schätzungsbescheid der Künstlersozialkasse.
06. Januar 2010
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:17
Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 1. Januar 2010, ist heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht worden und kann hier abgerufen werden.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt dient.
03. Januar 2010
Kindergeld erhöht
Gespeichert unter: Familienrecht, Rechtliches, Sozialrecht, Unterhaltsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 11:18
Die Kindergeldbeträge sind mit Wirkung vom 1. Januar 2010 erhöht worden.
Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 215 Euro.
01. Januar 2010
Ein fröhliches neues Jahr …
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:44
… wünscht Ihnen und Ihren Familien die Anwaltskanzlei Finkeldei!
28. Dezember 2009
Marxloh-Slang
Gespeichert unter: Berufliches, Standesrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 16:32
“Ob Sie Klage erheben oder nicht, interessiert hier niemanden”,
heißt es in dem Antwortschreiben eines Anwaltskollegen aus Duisburg-Marxloh, mit dem die berechtigten Ansprüche meines Mandanten lapidar zurückgewiesen werden. Unabhängig davon, dass der Kollege in rechtlicher Hinsicht irrt, macht er in rhetorischer Hinsicht keine gute Figur. Sein Schreiben enthält nämlich nicht ein einziges sachliches Argument.
Mal sehen, wie er sich vor Gericht artikulieren wird.
19. November 2009
Und dann war die Akte weg
Gespeichert unter: OWi-Recht, Rechtliches, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:05
Zugegeben: Es passiert nicht häufig. Aber hin und wieder kommt es dann doch vor, dass ein Bußgeldverfahren auf diese Weise ein Ende findet.
Mein Mandant war deutlich zu schnell gefahren. Um 52 km/h hatte er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Eine saftige Geldbuße und ein Fahrverbot wurden per Bußgeldbescheid gegen ihn festgesetzt.
Gegen den Bußgeldbescheid legte ich Einspruch ein. Gleichzeitig beantragte ich Akteneinsicht um zu prüfen, ob es Verteidigungsansätze gab. Als ich die Bußgeldakte studiert und keinen Ansatz für eine erfolgversprechende Verteidigung gefunden hatte, besprach ich die Sache mit dem Mandanten. Er fragte mich, ob es dann nicht Sinn machen würde, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Darauf erwiderte ich, dass man das ja immer noch machen könne, wenn das Gericht Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hat. Schließlich würde man sich durch eine Rücknahme des Einspruchs die Chance verbauen, dass doch noch Verjährung eintritt, weil die Behörde das Verfahren nicht zügig genug betreibt.
Gut, dass mein Mandant meinen Rat befolgte und wir den Einspruch aufrecht hielten. Denn zwölf (!) Monate später - ein Gerichtstermin war bis dahin nicht bestimmt worden - ergab mein Antrag auf erneute Akteneinsicht, dass die Bußgeldakte wohl vor Monaten auf dem Postweg von der Bußgeldbehörde zum Amtsgericht verloren gegangen sein musste. Jedenfalls teilte die Behörde mit, dass Akteneinsicht mangels Auffindbarkeit der Akte nicht gewährt werden könne. Und bei Gericht war die Akte nie angekommen.
Damit stand fest, dass zwischenzeitlich Verjährung eingetreten war. Das Verfahren wurde auf meinen Antrag hin eingestellt. Und mein Mandant behält seinen Führerschein.
20. Oktober 2009
Werbetafel im Kaufland
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:47
Demnächst wird eine Werbetafel der Anwaltskanzlei Finkeldei als Leuchtreklame im neuen Kaufland in Bottrop-Stadtmitte zu sehen sein.
04. September 2009
Video-Verkehrskontrollen unzulässig
Gespeichert unter: OWi-Recht, Rechtliches, Strafrecht, Verfahrensrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 12:09
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit Beschluss vom 11. August 2009 (Az. 2 BvR 941/08), dass eine Verkehrsüberwachung per Video ohne gesetzliche Grundlage unzulässig ist, wenn hierbei auch Verkehrsteilnehmer gefilmt werden, die sich ordnungsgemäß verhalten. Die Videoaufzeichnung sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und bedürfe daher einer gesetzlichen Grundlage.
Da es in dem entschiedenen Fall gerade keine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung gab, sondern lediglich einen ministeriellen Runderlass, war die Verkehrsüberwachung rechtswidrig.
Auch in Nordrhein-Westfalen fehlt eine gesetzliche Grundlage für die allgemeine Verkehrsüberwachung per Video.
Es spricht einiges dafür, dass derartige Videoaufzeichnungen in Bußgeldverfahren nicht verwertet werden dürfen. Die abschließende Antwort auf diese entscheidende Frage ließ das BVerfG in seinem Beschluss allerdings offen.
13. August 2009
Erfolg im Ed Hardy-Streit
Gespeichert unter: Rechtliches, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 06:13
Mein Mandant kaufte bei eBay ein T-Shirt der Marke Ed Hardy. Weil es ihm zu klein war, wollte er es - ebenfalls über eBay - weiterverkaufen. Noch bevor die Auktion beendet war, erhielt er eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Winterstein und Ruhrmann des Inhabers der Rechte an der Marke Ed Hardy in Deutschland (Clemens K.). Ihm wurde vorgeworfen, eine Fälschung zum Kauf angeboten zu haben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangte man von ihm die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von mehr als 1.600,00 Euro.
Als mein Mandant auf meinen Rat hin weder die Unterlassungserklärung abgab noch Zahlung leistete, wurde er vom Gegner auf Zahlung der Anwaltskosten verklagt.
Es wurden viele Schriftsätze ausgetauscht und zwei Verhandlungstermine beim Amtsgericht Frankfurt am Main durchgeführt. Am Ende wurde die Klage abgewiesen. Mein Mandant muss nicht zahlen.
Das Gericht sah in dem Vortrag des Gegners, mein Mandant habe eine Fälschung im Internet angeboten, eine unbeachtliche Behauptung ins Blaue hinein. Der Gegner konnte nämlich keine nachweisbaren konkreten Anhaltspunkte dafür benennen, dass es sich um ein Falsifikat handelte. Das T-Shirt stand als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung.
Kosten erstatten muss nun der Gegner: Anwaltskosten, Reisekosten, Gerichtskosten. Etwa 2.200,00 Euro hat ihn der Spaß insgesamt gekostet.
Das - anonymisierte - Urteil kann hier nachgelesen werden.
13. Juli 2009
Und plötzlich ist es eilig
Gespeichert unter: Rechtliches, Zwangsvollstreckung — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 13:06
Meine Mandantin beauftragte mich mit der Eintreibung eines offenen Rechnungsbetrages. Der Schuldner hatte auf die Rechnungsübersendung und die Mahnung durch meine Mandantin nicht reagiert.
Auch ich forderte den Schuldner noch einmal unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Keine Reaktion.
Daraufhin beantragte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Wieder keine Reaktion.
Da der Schuldner gegen den gerichtlichen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegte, beantragte ich für meine Mandantin einen Vollstreckungsbescheid. Noch immer keine Reaktion.
Der Vollstreckungsbescheid wurde rechtskräftig. Zahlung leistete der Schuldner trotzdem nicht.
Ich leitete die Zwangsvollstreckung ein. Es wurde Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumt. Der Schuldner erschien nicht.
Ich beantragte Haftbefehl. Plötzlich meldete sich die Ehefrau des Schuldners und bat für ihn um Ratenzahlung. Meine Mandantin, die kein Unmensch ist und gehofft hatte, dass der Schuldner schon vor der Einleitung gerichtlicher Schritte um Ratenzahlung nachgesucht hätte, war einverstanden. Es wurden feste Ratenzahlungstermine vereinbart.
Als die zweite Rate nicht pünktlich gezahlt wurde, beantragte ich die Vollstreckung des Haftbefehls.
Nun rief der Schuldner - persönlich (!) - an, teilte mit, dass die verspätete Ratenzahlung auf einem Fehler seiner Bank beruhte, und bat darum, schnellstmöglich die Zwangsvollstreckung wieder einzustellen. Er werde in Zukunft auch bestimmt pünktlich bezahlen. Es sei aber Eile geboten, schließlich drohe ihm die Haft.
Nun ist es meine Mandantin, die keine Reaktion zeigen wird.
Verständlicherweise.
Der Schuldner kann die Haft ja durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch abwenden. Ob er diese Möglichkeit nutzen wird?
27. Juni 2009
Blinde ohne Anspruch auf GPS-System
Gespeichert unter: Rechtliches, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:33
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25. Juni 2009 (Az. B 3 KR 4/08 R) entschieden, dass ein Blinder von seiner Krankenkasse nicht verlangen kann, mit einem Leitsystem für Blinde (GPS-System) ausgestattet zu werden.
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger ist von Geburt an blind. Er ist als Klavierstimmer selbstständig tätig und zur Ausübung seiner Tätigkeit zuschussweise mit einem Kfz versorgt worden, welches von einer Arbeitsassistenz gefahren wird. Von der Beklagten ist er u. a. mit einem Blindenführhund und einem Blindenlangstock versorgt. Ende 2003 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Versorgung mit einem bestimmten “Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte” (GPS-System) und wies darauf hin, dass er seine Ziele im Zusammenspiel von Hund, Stock und GPS-System einfacher und problemloser finden könne. Für seine berufliche Tätigkeit benötige er das Hilfsmittel allerdings nicht.
Die beklagte Krankenkasse lehnte die Versorgung ab, weil das GPS‑System nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt und der Kläger zudem schon ausreichend mit Hilfsmitteln versorgt sei.
Dies nahm der Kläger nicht hin. Er ließ die Angelegenheit gerichtlich prüfen und schließlich in Revision, weil Klage und Berufung erfolglos geblieben waren.
Das Bundessozialgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Zwar handelt es sich bei diesem GPS-System nach Ausstattung, Funktion und Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, sondern um ein Hilfsmittel iS des § 33 SGB V, sodass die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich gegeben ist. Das Hilfsmittel muss jedoch nach dem Gesetz “im Einzelfall erforderlich” sein. Daran, so die Meinung der Bundesrichter, fehlt es hier, weil das Grundbedürfnis auf Mobilität im Nahbereich der Wohnung, auf den sich die Leistungspflicht bei einem ‑ wie hier - lediglich mittelbaren Behinderungsausgleich beschränkt, durch die vorhandenen Hilfsmittel ausreichend erfüllt ist.
26. Juni 2009
Unbefugtes Parken auf Privatgrundstück kann teuer werden
Gespeichert unter: Allg. Zivilrecht, Mietrecht, Rechtliches, Schadensrecht, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:02
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juni 2009 (Az.: V ZR 144/08) entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kfz abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.
Dem Beklagten gehört ein Grundstück, das als Parkplatz genutzt wird. Auf diese Zweckbestimmung wird auf Schildern hingewiesen. Außerdem sind Schilder aufgestellt, wonach widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Der Kläger stellte seinen PKW unbefugt auf dem Parkplatz ab. Sein Fahrzeug wurde von einem Unternehmer abgeschleppt, der vom Beklagten beauftragt ist, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen.
Der Kläger löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten (150 €) aus und verlangt nun vom Beklagten die Erstattung dieser Kosten.
Amts- und Landgericht haben die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Erstattungsanspruch setze voraus, dass der Beklagte kein Recht zum Abschleppen des Fahrzeugs gehabt habe und der Kläger deshalb nicht zur Zahlung der Abschleppkosten verpflichtet gewesen sei. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Das unbefugte Abstellen des Fahrzeugs sei als Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes des Beklagten an der Parkplatzfläche und damit als verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) zu qualifizieren. Zur Beseitigung der Beeinträchtigung habe der Beklagte sofort sein gesetzliches Selbsthilferecht (§ 859 BGB) ausüben dürfen.
Im Streitfall habe der Beklagte auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Selbst wenn auf dem Gelände andere Parkplätze frei gewesen seien, stehe das dem Recht des Beklagten zum Abschleppen nicht entgegen. Denn der unmittelbare Grundstücksbesitzer könne sich der verbotenen Eigenmacht unabhängig davon erwehren, welches räumliche Ausmaß sie habe und ob sie die Nutzungsmöglichkeit von ihr nicht betroffener Grundstücksteile unberührt lasse. Dieses Recht habe der Beklagte nicht anders als durch Abschleppen durchsetzen können.
Deshalb sei der Kläger zur Bezahlung der Abschleppkosten an den Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes verpflichtet gewesen. Ein Erstattungsanspruch des Klägers sei folglich nicht begründet.
25. Juni 2009
Nasenbeine in der Ambulanz
Gespeichert unter: Arzthaftungsrecht, Rechtliches, Schadensrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:19
In einer Arzthaftungssache wurde in der heutigen Gerichtsverhandlung der Sachverständige zu der Frage vernommen, ob der Allgemeinmediziner in der Unfallambulanz den Bruch des Nasenbeins, den mein Mandant bei einem Verkehrsunfall erlitten hatte, auf dem Röntgenbild hätte erkennen müssen.
Der Sachverständige sinngemäß: Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt hätte die Fraktur sicher erkennen müssen, ein Mediziner einer anderen Fachrichtung dagegen nicht ohne weiteres.
Diese Aussage erstaunte mich schon sehr, hatte ich doch - als Nichtmediziner - den Bruch auf dem Röntgenbild sofort erkannt.
Jedenfalls waren wir uns in einem Punkt einig: Wenn eine Verletzung nicht in das Fachgebiet des diensthabenden Arztes in der Unfallambulanz fällt, dann muss er - nach der notfallmäßigen Erstversorgung - den Patienten jedenfalls an einen Facharzt verweisen um die Verletzung sauber diagnostizieren zu lassen.
18. Juni 2009
Schwer verletzt und trotzdem schuldig
Gespeichert unter: Rechtliches, Schadensrecht, Verkehrsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:16
Meine Mandantin war in Bochum mit ihrem Pkw unterwegs. Sie fuhr nicht zu schnell und verhielt sich auch sonst nicht vorschriftswidrig.
Plötzlich - nur etwa 10 Meter vor dem Pkw meiner Mandantin - trat eine 86-jährige Frau vom Gehweg auf die Fahrbahn. Meine Mandantin leitete sofort eine Vollbremsung ein, konnte ihr Fahrzeug aber nicht mehr rechtzeitig anhalten. Sie fuhr die Fußgängerin an, die sich dabei schwer verletzte und fortan auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Warum sie auf die Fahrbahn getreten war, ließ sich nicht mehr klären.
Meine Mandantin brauchte einige Zeit um den Verkehrsunfall - insbesondere wegen der schweren Verletzungen der Unfallgegnerin - zu verarbeiten. Bis heute ist sie nicht vollständig darüber hinweg.
Die psychische Belastung hielt sie aber nicht davon ab, mich mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu beauftragen. Denn durch die Kollision wurde ihr Pkw nicht unerheblich beschädigt. Neben Reparaturkosten entstanden ihr Sachverständigen- und Mietwagenkosten, auf denen sie zurecht nicht sitzen bleiben wollte.
Die Unfallgegnerin wies die Ansprüche meiner Mandantin zurück und verteidigte sich mit der Begründung, sie selbst sei schließlich schwer verletzt worden.
Das Amtsgericht Bochum musste bemüht werden. Es gab unserer Klage statt und verurteilte die 86-jährige zum Schadensersatz. Außerdem muss sie die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Ausgang dieses Rechtsstreits ist für die Unfallgegnerin sicher bitter: Schwer verletzt und trotzdem schuldig. Gerecht ist das Ergebnis aber trotzdem. Meine Mandantin trifft schließlich erst recht keine Schuld!
31. Mai 2009
Wie Advocard das Risiko begrenzt
Gespeichert unter: Rechtliches, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 01:33
Im aktuellen Anwaltsblatt (Ausgabe 6/2009), dem Magazin des Deutschen Anwaltvereins, fällt mir eine Werbeanzeige von Advocard ins Auge. Advocard wirbt für das Produkt ‘Rechtsschutz Plus XL’ damit, dass die Übernahme von Anwaltskosten keinen sogenannten Rechtsschutzfall mehr voraussetze und der Versicherungsschutz auch nicht durch Risikoausschlüsse begrenzt sei.
Just in dem Moment, als ich nach dem Haken an der Sache suchte, fand ich ihn: ‘Advocard übernimmt Kosten bis zu 1.000 EUR pro Versicherungsjahr.’
Das ist zwar kein Risikoausschluss, dafür aber eine erhebliche Risikobegrenzung!
29. Mai 2009
ad absurdum
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 22:59
Heute bin ich nach Mailand geflogen. Den Flug habe ich im Internet gebucht. Bezahlt habe ich mit der Kreditkarte. Eingecheckt habe ich auch über das Internet und mir dann bequem die Bordkarte am PC ausgedruckt. So weit, so gut.
Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen wollte niemand meine Bordkarte sehen. Und beim Boarding musste ich zwar die Bordkarte vorzeigen, nicht aber meinen Personalausweis. So bin ich nach Mailand geflogen, ohne dass jemand kontrolliert hätte, ob ich auch wirklich der bin, der den Flug gebucht hatte. Streng genommen hätte also eine ganz andere Person auf meinen Namen fliegen können.
Da muss man aus Sicherheitsgründen Flüssigkeiten aufwändig verpacken, damit man sie im Handgepäck mitnehmen kann, und spitze Gegenstände zu Hause lassen, aber ob möglicherweise ein mit internationalem Haftbefehl gesuchter Terrorist unbemerkt das Flugzeug betritt, scheint niemanden wirklich zu interessieren.
So führt man Sicherheitsmaßnahmen ad absurdum.
20. Mai 2009
Häusliches Arbeitszimmer
Gespeichert unter: Rechtliches, Steuerrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 00:58
Das Finanzgericht Münster hält die neue Regelung über die nur noch beschränkte Möglichkeit, Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen, zumindest teilweise für verfassungswidrig. Mit Beschluss vom 8. Mai 2009 (Az. 1 K 2872/08 E) hat das Gericht ein finanzgerichtliches Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.
Geklagt hatte ein Lehrer. Ihm war die steuerliche Berücksichtigung seines häuslichen Arbeitszimmers vom Finanzamt wegen der seit 2007 geltenden Neuregelung versagt worden. Der Einwand des Lehrers, dass ihm ein Arbeitsplatz an der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nicht zu Verfügung stehe, war vom Finanzamt zurückgewiesen worden.
Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass diese Neuregelung jedenfalls insoweit verfassungswidrig sei, als sie einer Geltendmachung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers auch dann entgegensteht, wenn ein außerhäuslicher Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht. Insoweit verstoße die Regelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, das Gebot der Folgerichtigkeit und das objektive Nettoprinzip.
Die Entscheidung des BVerfG bleibt abzuwarten.
Es dürfte nicht ganz unwahrscheinlich sein, dass das BVerfG der Auffassung des Finanzgerichts Münster folgt.
12. Mai 2009
Das stressige am Fliegen …
Gespeichert unter: Allgemein — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 11:59
… ist für mich das rechtzeitige Einchecken.
Heute bin ich extra schon so rechtzeitig aufgebrochen, dass ich unter normalen Umständen eine Stunde vor Check-In-Schluss am Flughafen Düsseldorf gewesen wäre.
Und was passiert? Ich bin in Gedanken verloren, verpasse die Ausfahrt, nehme die nächste und lande im Stau. Als ich es merkte, war es für eine ‘Kurskorrektur’ schon zu spät. Die Fahrspurbegrenzer ließen ein erneutes Einfädeln nicht zu. Ich verbrachte 45 Minuten in einem Ampelrückstau um gerade mal 500 Meter zurückzulegen.
Elf Minuten vor Check-In-Schluss parkte ich den Wagen am FLughafen um anschließend festzustellen, dass auch noch der Sky Train, der die Fluggäste vom Parkhaus zum Abflugterminal bringt, ausgefallen war. Nun fuhr stattdessen ein Shuttle Bus - natürlich mit Verspätung.
Ich mach’s kurz: Als ich eincheckte, sagte die nette Lufthansa-Mitarbeiterin zu mir: ‘Das war aber auf die allerletzte Minute!’
Was soll man da sagen? Sie hatte ja Recht.
18. April 2009
Reiserücktrittsversicherung
Gespeichert unter: Rechtliches, Reiserecht, Versicherungsrecht — Rechtsanwalt Finkeldei, Bottrop @ 08:53
Der Kläger hatte eine Busreise nach Italien gebucht und vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Vier Monate vor Beginn der Reise mussten ihm Zehen amputiert werden. Postoperativ kam es zu Wundheilungsstörungen und einer Nach-OP. Dennoch stornierte er die Reise erst eine Woche vor Reisebeginn.
Die verklagte Reiserücktrittsversicherung erstattete von den Stornierungskosten in Höhe von 1.150,00 Euro nur einen Betrag von 200,00 Euro. Sie begründete diese Entscheidung damit, dass der Kläger früher von der Reise hätte zurücktreten müssen. Hätte er den Rücktritt nicht eine Woche, sondern 30 Tage vor Reisebeginn erklärt, hätten die Stornierungskosten lediglich 200,00 Euro betragen.
Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 27. März 2009 (Az. 32 S 7/09) der Versicherung Recht gegeben. Dem Kläger hätte sich schon zwei Monate vor Reisebeginn aufdrängen müssen, dass er die Reise nicht ohne eine Versorgung durch Pflegepersonal würde antreten können. Seine versicherungsvertragliche Pflicht, die Stornierungskosten so gering wie möglich zu halten, habe er durch die verspätete Stornierung fahrlässig verletzt. Die Versicherung sei deshalb leistungsfrei.
Der Rücktritt vom Reisevertrag sollte also unverzüglich erfolgen, sobald feststeht, dass die Reise nicht angetreten werden kann!