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Beratungs- & Prozesskostenhilfe

In Deutschland gilt wie in jedem anderen Rechtsstaat das Verbot der Selbstjustiz. Wer sein Recht durchsetzen möchte, der muss sich der vom Staat bereitgestellten Mittel bedienen.

Die Inanspruchnahme dieser Mittel ist jedoch nicht kostenlos. Wer beispielsweise die Gerichte in Anspruch nimmt, indem er eine Klage erhebt, der muss zunächst einmal mit den Gerichtskosten in Vorleistung treten; und zwar selbst dann, wenn der Gegner offensichtlich im Unrecht ist. Daneben entstehen in der Regel Anwaltskosten.

Da der Staat seine Bürger zur Rechtsdurchsetzung auf den Rechtsweg verweist, muss er denjenigen, die die vorgenannten Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, Hilfe leisten. Anderenfalls wären diese Menschen praktisch nicht in der Lage, ihre Rechte zu wahren und zu verfolgen. Der Staat kommt seiner Pflicht, auch den finanziell Schwächeren unserer Gesellschaft die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, durch die Gewährung von Beratungs- & Prozesskostenhilfe nach.

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einer empfehlenswerten Broschüre über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Diese Broschüre können Sie auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen im PDF-Format herunterladen.